Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Schritt zum papierlosen Gericht

Die Kommunikation zwischen den Arbeitsgerichten sowie Rechtsanwälten, Notaren und Behörden läuft ab Anfang 2020 rein digital.

Letzte Aktualisierung: 26.11.2019

Ein Mann sitzt vor einem Bildschirm, auf dem ein Dokument geöffnet ist.

Vollgepackte Schreibtische und Wagen voller Akten auf den Gängen – was früher Alltag war, gehört ab 2020 an den Arbeitsgerichten im echten Norden endgültig der Vergangenheit an. Rechtsanwälte, Notare oder Behörden müssen dann ihre Schriftsätze, Anträge und Erklärungen in digitaler Form an den Gerichten einreichen. Als erstes Bundesland führt Schleswig-Holstein das entsprechende Bundesgesetz zwei Jahre vor der Frist ein und ist damit bundesweit Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz.

Weniger Papier, geringerer Zeitaufwand

An den Arbeitsgerichten werde ein komplizierter und altmodischer Vorgang abgeschafft, erklärte Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. "Bislang haben Rechtsanwälte oder Behörden juristische Schriftsätze elektronisch erstellt, ausgedruckt und in Papierform ans Gericht übermittelt, obwohl die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung besteht. Bei Gericht müssen die Schriftsätze dann wieder personal- und zeitaufwändig eingescannt werden, wie es für die bei allen Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein eingeführte elektronische Aktenführung erforderlich ist", sagte die Ministerin.

Privatpersonen nicht betroffen

Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2020 für alle sogenannten professionellen Einreicher – also für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. "Privatpersonen sind von der verpflichtenden elektronischen Einreichung nicht betroffen und können – wie bisher auch – Schriftsätze sowohl in elektronischer Form oder in Papierform bei den Arbeitsgerichten einreichen", betonte die Justizministerin.

Vorreiter bei der Digitalisierung

Die verpflichtende Verwendung des elektronischen Postweges für Gerichtsdokumente setzt den Schlusspunkt unter eine erfolgreiche Umstellung der Arbeitsgerichte. Seit diesem Jahr finden alle Arbeitsschritte digital statt – vom Klageeingang über die Gerichtsverhandlung bis zur Entscheidung.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon