Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) fassen die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und sollen bei Unternehmen für die notwendige Rechtsklarheit sorgen.
Diese in einem BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I 2019, S. 1269), zuletzt geändert am 11. März 2024 (BStBl I 2024, S. 374) niedergelegten Grundsätze gelten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Es tritt an die Stelle der BMF-Schreiben vom 7. November 1995 (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme - GoBS) und vom 16. Juli 2001 (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - GDPdU).