Hier gelangen Sie zum digitalen Antrag auf Förderung. Informationen zur digitalen Antragstellung erhalten Sie hier.
Was wird gefördert?
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Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur unter Einbeziehung eines oder mehrerer Aquakulturunternehmen in Schleswig-Holstein als Praxispartner;
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die Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturunternehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
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anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen in Partnerschaft mit einem oder mehreren Aquakulturunternehmen;
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Aquakulturunternehmen in Partnerschaft mit einer wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Dezernat 30 - Fischereiförderung. Für Informationen zur Fördermaßnahme „Innovation und Wissenstransfer in der Aquakultur“ wenden Sie sich an:
Ines John
04347/704-317
Ines.John@llnl.landsh.de
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres (digitalen) Antrages mit obiger Ansprechpartnerin des LLnL telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.
Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Eine Antragstellung ist bis auf weiteres möglich. Einen festen Stichtag gibt es derzeit nicht.
Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Förderbudget?
Entsprechende Vorhaben leisten einen Beitrag zur Umsetzung des spezifischen Ziels 2.1 des EMFAF.
Aktuell stehen Fördermittel in Höhe von 343.184 Euro zur Verfügung.
Welche Förderrichtlinie ist zu beachten?
Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023 (
hier).
Welches Auswahlverfahren kommt zur Anwendung?
Auf alle eingehenden Förderanträge sind die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien anzuwenden. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit. Maßgeblich sind jeweils die Auswahlkriterien für das betroffene spezifische Ziel.
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