Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung durch Projekte der nachhaltigen städtischen Mobilität (Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität)
Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 18. Oktober 2022 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1590), geändert durch Bekanntmachung vom 27. Januar 2025 (Amtsbl. Schl.-H. Nummer 2025/65) – IV 51
Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität, Änderung vom 27.01.2025 (PDF, 180KB, Datei ist barrierefrei)