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Schleswig-Holstein

Januar 2017: Ausbruch in Geflügelhaltung

In einer Geflügelfarm im Kreis Steinburg wurde ein neuer Subtyp des Erregers festgestellt.

Letzte Aktualisierung: 24.01.2017

Der hochpathogene Geflügelpesterreger des Subtyps H5N5 wurde erstmals in einer Geflügelhaltung in Europa festgestellt. In zwei Haltungen des Betriebs sind rund 18.400 Tiere betroffen, ein Teil der Tiere wurde bereits getötet oder ist verendet. Entsprechend der Geflügelpest-Verordnung müssen auch die übrigen Tiere getötet werden.

Erster Nachweis von H5N5 in einer Geflügelhaltung

Das Friedrich-Löffler-Institut hat auf Bitten des Landes ein Experten-Team in den Kreis Steinburg geschickt, um die Ursache des Ausbruchs zu klären. "Es gilt, alle möglichen Eintrags- und Verbreitungswege zu untersuchen. Dazu gehören unter anderem Einstreu, Futter, Handels- und Transportwege sowie Betriebsmanagement", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Es ist das erste Mal, dass der Erreger des Subtyps H5N5 in einem Hausgeflügelbestand in Europa nachgewiesen wurde. Er wurde allerdings bereits bei Wildvögeln in Europa festgestellt, unter anderem bei einer Nonnengans aus Brunsbüttel. Bei H5N5 handelt es sich nach Einschätzung des FLI um ein Mischvirus. Bislang wurden weltweit noch keine Fälle von Infektionen mit H5N5 beim Menschen beobachtet.

Schutzvorkehrungen gelten weiter

Um das Risiko der Ausbreitung so weit wie möglich zu reduzieren, gelten die strengen Schutzvorkehrungen wie Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen im Land fort. "Das ist nach mehr als zweieinhalb Monaten Geflügelpest für alle Beteiligten, insbesondere für die Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen, eine große Belastung. Es ist aber derzeit erforderlich, um Betriebe und Tiere zu gut wie möglich zu schützen und die potenziellen verschiedenen Eintragswege zu reduzieren", betonte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

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