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Schleswig-Holstein

Finanzierung
IMPULS

steht auf zwei Säulen: Der Finanzplanung und dem Sondervermögen IMPULS.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

Münzen und Banknoten; Foto: © pixabay.com
Münzen und Banknoten

Das Programm IMPULS verfügt mittlerweile über einen Investitionsumfang von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro, um die Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu sanieren und zu modernisieren.

Wie wird IMPULS finanziert?

Die Finanzierung von IMPULS speist sich aus drei Quellen: Fest im Haushalt eingeplante Landesmittel, Mittel des Sondervermögens und Drittmittel.

Jährliche Beiträge aus dem Haushalt

Seit 2018 sind im Landeshaushalt jährliche Beiträge für die Investitionen im Programm IMPULS eingeplant, die in der Finanzplanung und Finanzplanfortschreibung berücksichtigt wurden. Für die Jahre 2018 bis 2040 summieren sich diese Zuschüsse auf insgesamt rund 6,1 Milliarden Euro.

Zuführungen zum Sondervermögen IMPULS

Im Rahmen der haushaltsgesetzlichen Möglichkeiten werden weitere Mittel dem Sondervermögen IMPULS zur Finanzierung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen zugeführt. So werden seit 2015 Überschüsse am Ende eines Haushaltsjahres genutzt, um zusätzliche Mittel für IMPULS bereitzustellen. Im Zusammenhang mit der Auflösung der hsh portfoliomanagement AöR erfolgte in 2023 und 2024 eine weitere Aufstockung des Sondervermögens. Zinserträge und Kursgewinne aus der Anlage nicht benötigter Mittel erhöhen den Bestand des Sondervermögens zudem. Bis Ende 2024 wurden dem Sondervermögen IMPULS insgesamt rund 2,0 Milliarden Euro zugeführt.

Drittmittel

Die Kommunen beteiligen sich an den Kosten der Investitionsmaßnahmen in Krankenhäusern und Sportstätten, der Bund an der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen bei Forschungseinrichtungen, Schienenprojekten und beim Digitalfunk. Insgesamt sind aktuell Finanzierungsbeiträge von Dritten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro bei IMPULS eingeplant.

Haushaltstechnisch wird die Finanzierung aller IMPULS-Maßnahmen über den Einzelplan 16 des Landeshaushalts dargestellt. Neben allen geplanten Ausgaben sind hier auch die Einnahmen aus Drittmitteln, die Entnahme aus dem Sondervermögen sowie der direkte Zuschuss aus dem Landeshaushalt zur Finanzierung der vorgesehenen Ausgaben ablesbar .

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