Der schulpsychologische Dienst hilft allen:
- Lehrkräften,
- Schulleitungen,
- Mitarbeiter der Schulsozialarbeit,
- Eltern,
- Schülerinnen und Schüler.
Wie arbeitet der schulpsychologische Dienst?
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten nur., sie stehen außerhalb der schulischen und schulaufsichtlichen Hierarchie.
Die Inanspruchnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Der schulpsychologische Dienst ist zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Die Angebote sind unentgeltlich für die Klienten, die Kosten werden vom Land und den kreisfreien Städten bzw. Kreisen getragen.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch.
Was macht der schulpsychologische Dienst konkret?
Eine schulpsychologische Beratung kann von allen an Schule Beteiligten in Anspruch genommen werden. Supervision und Coaching werden für die in Schule tätigen Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit angeboten.
In schulischen Krisenfällen unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung im Krisenmanagement (Nachsorge) und die in Schule Tätigen sowie Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung und Stabilisierung.
Auf Nachfrage werden auch Lehrerfortbildungen angeboten.
Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches kooperieren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit relevanten Netzwerkpartnern.
Wie kann ich Kontakt zum schulpsychologischen Dienst aufnehmen?
Es gibt in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle, die in der Regel aus ein bis drei Schulpsychologen und Schulpsychologinnen sowie ein bis zwei Verwaltungskräften besteht. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Sie können sich direkt an Ihre zuständige schulpsychologische Beratungsstelle wenden. Für die in Schule Tätigen gibt es keinen Dienstweg. Auch Eltern, Schülerinnen und Schüler können sich direkt an den schulpsychologischen Dienst wenden, ohne die Schule darüber informieren zu müssen.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht. Das Sekretariat der schulpsychologischen Beratungsstelle ist meist vormittags zu festen Zeiten besetzt, außerhalb dieser Sprechzeiten läuft in der Regel ein Anrufbeantworter.