Diese Seite zeigt die Anzahl der Überschreitungstage des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10) seit dem Jahr 2000 und die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) und Feinstaub (PM2,5).
Letzte Aktualisierung: 26.06.2025
Beurteilungsmaßstäbe für Feinstaub
Beurteilungsmaßstab 1 nach 39. BImSchV für Feinstaub (PM10): Tagesmittelwert Grenzwert seit 1.1.2005: 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ im Jahr sind zulässig.
Beurteilungsmaßstab 2 nach 39. BImSchV für Feinstaub (PM10): Jahresmittelwert Grenzwert seit 1.1.2005: 40 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden
Beurteilungsmaßstab 3 nach 39. BImSchV für Feinstaub (PM2,5): Jahresmittelwert Grenzwert seit 1.1.2015: 25 µg/m³ dürfen im Jahr nicht überschritten werden
Anzahl der Überschreitungstage (Feinstaub (PM10)) in Schleswig-Holstein seit 2000 - Grafik
Die folgende Abbildung zeigt seit dem Jahr 2000 die Anzahl der Tage, an denen in Schleswig-Holstein für Feinstaub(PM10) Tagesmittelwerte über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft gemessen wurden. Die Anzahl der Tage mit Überschreitungen schwankte bis zum Jahr 2019 von Jahr zu Jahr abhängig von den meteorologischen Bedingungen und den lokalen Verhältnissen sehr stark. Seit dem Jahr 2020 sind nur noch wenige Tage mit Konzentrationswerten über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft zu verzeichnen.
Informationen zur Luftqualität beim Umweltbundesamt
(Externe Seiten)
Alle Bundesländer senden ihre Messdaten zur Luftqualität zum Umweltbundesamt (UBA). Die Daten werden in einer Datenbank gesammelt, einheitlich verarbeitet und zur Information der Öffentlichkeit in das "Luftdatenportal" im Internet und in die "Luftqualitäts-App" zur Nutzung für Smartphones und Tablets übertragen. Im Internet stehen außerdem noch viele zusätzliche Informationen rund um das Thema "Luft" zur Verfügung.
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