-Die ausgeschriebenen Flächen werden durch eine Anzeige im Bauernblatt oder Tagespresse veröffentlicht.
-Interessenten erhalten auf Nachfrage beim Sachbearbeiter*in im Landesamt für Umwelt (LfU) folgende Unterlagen:
- Flächenprofil
- Naturschutzfachliche Anforderungen/ Entwicklungsziel
- Mustervertrag
- Karte mit Lage der Fläche
- Hinweise auf besondere Standortbedingungen wie z.B. JKK, freilaufende Hunde etc.
- Abfrage Eigenerklärung zur Erfüllung der Grundvoraussetzungen (Formblatt I)
- Abfrage Eigenerklärung zu den naturschutzfachlichen Bewertungskriterien (Formblatt II)
-Anhand einer Bewertungsmatrix mit Kriterien, welche zukünftige Pächter*innen erfüllen müssen, entscheidet sich der Zuschlag
-Gibt es nur eine*n Bewerber*in, ist dem oder derjenigen bei Vorliegen aller Voraussetzungen der Zuschlag zu erteilen.
-Werden Grundvoraussetzungen oder der naturschutzfachlichen Eignung aus der Ausschreibung nicht erfüllt, kann kein Zuschlag erteilt werden.
Gegenstand eines Angebotes müssen zwingend die fristgerecht übermittelten und unterzeichneten oben genannten Formblätter I und II sein!
1. Grundvoraussetzungen für den Abschluss eines Vertrages (Formblatt I)
Sachkunde (Tierhaltung)
- langjährige Tierhaltung
- Ausbildung mit entsprechenden Inhalten (Tierhaltung/Tierbetreuung)
- Besuch entsprechender Kurse oder Fortbildungen.
Tierbestand
- Geeignete Rassen z.B. Robustrindern in ausreichender Zahl
Weidemanagement
- Vorhandensein geeigneter Winterweiden oder Stallungen haben oder ggf. Flächen für Absetzer
- Vorhalten einer viehsicheren Einzäunung oder die vorhandene Einzäunung entsprechend instand zu halten
- Sicherstellen der Aspekte des Tierschutzes
Technische Ausstattung
- Technik für Pflegemaßnahmen der Fläche
- Zugriff auf Schlepper mit Viehwagen
- Technik entlaufene Tiere wieder einzufangen
Wer die für die Bewirtschaftung der Flächen erforderlichen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, wird bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Das LfU behält sich vor die Angebote auf die Plausibilität und Richtigkeit von Angaben zu prüfen.
2. Bewertungsmatrix
2.1. Kriterium und Wertungspunkte
Naturschutzfachliche Eignung, 0 bis 50 Wertpunkte
- Einsatz besonders geeigneter Tierrassen
- Einsatz besonders flächen-/naturschonender Technik
- Einsatz besonders naturschonender Verfahren
- Verzicht auf Parasitenbekämpfung auf Landesfläche
Hierbei erhalten optimal geeignete Kandidat*innen die volle Punktzahl, gut geeignete Kandidat*innen erhalten 2/3 der Punkte, und grundsätzlich geeignete Kandidat*innen erhalten 1/3 der Punkte.
Erfahrung mit Naturschutzflächen, 0 bis 20 Wertpunkte
- Pachtinteressierte mit großer Erfahrung mit der Bewirtschaften von Naturschutzflächen (dies ist über Referenzen nachzuweisen) erhalten die volle Punktzahl. Pachtinteressent*innen mit geringerer Erfahrung werden entsprechend geringer bewertet.
Lokaler Bezug, 0 bis 5 Wertpunkte
- Die Pachtinteressierten innerhalb eines Umkreises von 5 Kilometer um den Pachtgegenstand erhalten die volle Punktzahl. Je weiter die Distanz des Interessenten zum Pachtgegenstand, desto geringer fällt die Punktzahl aus.
Flächenkenntnis, 0 bis 5 Wertpunkte
- Sofern Pachtinteressent*innen konkrete Flächenkenntnis (bspw. als Vorpächter*innen) nachweisen können, erhalten diese die volle Punktzahl.
Pächter*in bekannt und bewährt, 0 bis 20 Wertpunkte
- Pachtinteressent*innen, die bereits vergleichbare Projekte/Pachtflächen mit dem LfU erfolgreich durchgeführt/bewirtschaftet haben, erhalten die volle Punktzahl. Pachtinteressierte, die (noch) nicht erfolgreich mit dem LfU zusammengearbeitet haben, erhalten keine Punkte.
Pachtzins, keine Wertpunkte
- Ein wirtschaftlich auskömmlicher und fairer Pachtpreis wird im Vorfeld festgelegt. Dieser wird in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Die Höhe des Pachtpreises ist somit kein Wertungskriterium.
Maximale erreichbare Wertpunktezahl sind 100 Punkte.