Erlass
Leistungsnachweise gemäß § 11 Abs. 5 der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom
23. Oktober 2020 (NBl. MBWK Schl.-H. 2020 S. 388, ber. NBl. MBWK Schl.-H. 2021 S. 7)
Dieser Erlass tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Im Schuljahr 2021/22 gilt er nur für die Einführungsphase, im Schuljahr 2022/23 nur für die Einführungsphase und das erste Jahr der Qualifikationsphase, danach für die gesamte Oberstufe.
Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2021/22 im ersten oder zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase befinden, und für Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2022/23 im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase befinden, gilt weiterhin der Erlass „Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe“ vom 31. August 2009 mit Änderungen vom 27. Juli 2010.
Leistungsnachweise und Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe (PDF, 127KB, Datei ist barrierefrei)