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Schleswig-Holstein

Dienstvereinbarung Fort- und Weiterbildung IQSH

Letzte Aktualisierung: 18.03.2025

Dienstvereinbarung zwischen dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK), dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte beim MBWFK (HPR(L)) und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte durch das IQSH

Die Vereinbarung tritt zum 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2026. Sie löst die Vereinbarung vom 18. Dezember 2024 ab.

Dienstvereinbarung Fort- und Weiterbildung IQSH (PDF, 114KB, Datei ist barrierefrei)

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