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Schleswig-Holstein

Dienstvereinbarung Fort- und Weiterbildung IQSH

Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Dienstvereinbarung zwischen dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK), dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte beim MBWFK (HPR(L)) und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) zur Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte durch das IQSH

Die Vereinbarung tritt zum 01. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2025. 

Dienstvereinbarung Fort- und Weiterbildung IQSH (PDF, 308KB, Datei ist barrierefrei)

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