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Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 22.07.2024

Die Geltungsdauer der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) in der Fassung vom 01.01.2015 (Amtsbl. Schl.-H. 2015 S. 55) ist bis zum 31. Dezember 2025 verlängert worden (Amtsbl. Schl.-H. 2021 S. 10).

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Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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