Ein Eintrag des Virus in den Bestand kann auf unterschiedlichen und insbesondere über weite Entfernungen hinweg häufig menschengemachten Wegen erfolgen. Neben einer direkten Übertragung, bspw. durch den Zukauf infizierter Tiere, können sich Schweine auch über eine Aufnahme von mit dem Erreger belasteten Speiseresten anstecken. Dabei ist die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine gesetzlich verboten, aber auch einer unbeabsichtigten Zugänglichkeit muss, bspw. durch geeignete Zaunanlagen, vorgebeugt werden, denn in rohem Fleisch oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren ist das Virus monatelang haltbar. Auch eine mechanische Übertragung wie etwa durch virusbehaftete Kleidung und Gerätschaften, Jagdausrüstung oder Jagdhunde ist möglich.
Ein Ausbruch dieser Seuche in Schleswig-Holstein hätte enorme wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel zur Folge.
Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und kann mit zahlreichen anderen Erkrankungen des Schweines verwechselt werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden. Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, ist es wichtig frühzeitig Proben zu entnehmen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchführen zu lassen.
Beachten Sie die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und sprechen Sie Ihren Tierarzt oder Ihr Veterinäramt darauf an. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet, da hier das größte Risiko des Erregereintrages in den Bestand besteht. Auch in Hobbyhaltungen müssen Hygieneregeln eingehalten werden.
Was können alle Halterinnen und Halter von Schweinen vorbeugend tun?
Speise- und Küchenabfälle dürfen nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!
Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten: Das sind insbesondere Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Trennung von reiner und unreiner Seite, betriebseigene Schutzkleidung, geeignete Desinfektionsmöglichkeiten.
Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus.
Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften nach bzw. vor Gebrauch.
Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten.
Konsequente Schädlings- und Schadnagerbekämpfung.
Sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und Lagerung von Futtermitteln und Einstreu, strikte Trennung von Jagd und Schweinehaltung).
Auf keinen Fall mit Jagdbekleidung, Ausrüstung oder Jagdhund in den Stall gehen, sondern Betreten des Stalles nach der Jagd erst nach gründlicher Reinigung (Dusche) und Kleiderwechsel. Insbesondere dürfen Hausschweine nicht mit Blut von Wildschweinen oder mit durch Blut verunreinigten Gegenständen in Kontakt kommen. Keine Jagdreisen in von ASP betroffene oder angrenzenden Regionen.
Bei Wildkammern in Betriebsnähe: dort kein Schwarzwild versorgen oder aufnehmen, auch kein Schwarzwild anderer Jagdausübungsberechtigter in die eigene Wildkammer aufnehmen.
Kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen; keine Entsorgung von Aufbruch über die Kadavertonne des Betriebes; nicht verwertbare Anteile von Schwarzwild können über die in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Sammelstellen kostenfrei entsorgt werden.
Bei Betriebszweigen in von ASP betroffenen Regionen: kein Verbringen von Futtermitteln; kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können aus diesen Regionen.
Kein Mitbringen und insbesondere keine unsachgemäße, d.h. für Schweine oder Wildschweine zugängliche Entsorgung von Lebensmitteln, die Schweinefleisch enthalten, aus den betroffenen Regionen. Bitte weisen Sie hierauf insbesondere (Saison-) Arbeitskräfte, die aus den stark von der ASP betroffenen Ländern bspw. im osteuropäischen Raum stammen, sowie Urlaubsgäste hin.
Nehmen Sie bei Verdacht auf eine Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. Veterinäramt auf!
Hinweise für Transportunternehmen
Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig in der Umwelt und kann über Transportfahrzeuge, die Schweine in die von der ASP betroffenen Regionen bzw. Mitgliedsstaaten transportiert haben und von dort zurückkehren, verschleppt werden. Insbesondere betrifft das Schweinetransportfahrzeuge, die dort landwirtschaftliche Betriebe insbesondere mit Schweinehaltung angefahren haben. Eine anschließende gründliche Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge ist daher von höchster Wichtigkeit.
Für Transportfahrzeuge, die in einem gemäß EU Vorschriften (Durchführungsverordnungen (EU) 2023/594 und Delegierte Verordnung (EU) 2020/687) in Bezug auf die ASP reglementierten Gebiet zum Einsatz gekommen sind oder dieses durchfahren haben, besteht die Pflicht zur Reinigung und Desinfektion unverzüglich nach jedem Transport. Über diese Reinigung und Desinfektion muss der Transportunternehmer einen Nachweis führen.
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