Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Urteil: Haftung für fehlende Anonymisierung von Entscheidungen in einer Landesrecht-
sprechungsdatenbank

Wir verweisen an dieser Stelle regelmäßig auf Entscheidungen, die in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wurden. Können Dritte für Fehler in solchen Datenbanken, etwa eine vergessene Anonymisierung, haften? Das hat nun das Landgericht Hamburg entschieden.

Letzte Aktualisierung: 27.05.2025 08:00 Uhr

Ein Bild einer Statue der Justitia.
Symbolbild

Was ist passiert?

In einem auf der Plattform openjur, einer frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank, veröffentlichten Beschluss wurde der Klarname eine Anwalts genannt. Nach einem Hinweis des Anwalts entfernte die Betreiberin den Namen aus der Entscheidung. Dennoch nahm der Anwalt die Betreiberin auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. 

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. Zwar stelle die Veröffentlichung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Anwalts dar, doch habe die Betreiberin in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Die von der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin veröffentlichten Entscheidungen würden eine sogenannte privilegierte Quelle darstellen, der besonderes Vertrauen entgegengebracht werden dürfe. Eine Pflicht zur Nachrecherche seitens openjur bestehe nicht. Der Verdacht auf mögliche Rechtsverletzungen hätte der Betreiberin erst mit der Anfrage durch den Kläger entstehen müssen.

Das Urteil vom 09.05.2025 (Az. 324 O 278/23) ist hier kostenfrei abrufbar.

Veröffentlichung von Entscheidungen in Schleswig-Holstein

Nach den Richtlinien für die Zusammenarbeit der Justiz in Schleswig-Holstein mit den Medien ist die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen eine öffentliche Aufgabe. Das Land Schleswig-Holstein betreibt zu diesem Zweck eine eigene Rechtsprechungsdatenbank

Die Anonymisierung der veröffentlichten Entscheidungen erfolgt durch die Mitarbeiter der Gerichte. Wie dies konkret organisiert ist, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht. Hier könnten sich in Zukunft allerdings Änderungen ergeben: Aktuell wird in Hessen und Baden-Württemberg erprobt, Urteile automatisiert zu anonymisieren. Damit sollen Fehler vermieden und Personal geschont werden. Mehr dazu findet sich hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein