Patientenschulungsmaßnahmen sind beihilfefähig. Darunter werden z.B. Schulungen bei Adipositas oder Neurodermitis gefasst. § 9 Abs.1 Nr. 15 BhVO
Bei einer ambulanten Psychotherapie sind bei Erwachsenen bis zu vier probatorische Sitzungen beihilfefähig; bei Kindern und Jugendlichen jetzt sechs anstelle von bisher fünf.
Bei ambulanten Langzeittherapien ist das Gutachterverfahren zur Anerkennung der Therapie wegegefallen. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BhVO i.V.m. Anlage 2
Weitere Informationen zur beihilferechtlichen Anerkennung von Psychotherapien sind in unseren FAQ zu finden.
Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen etc.: Nach der letzten Anhebung einiger Höchstbeträge für Heilmittel am 01.08.2023 sind nun erneut diverse Höchstbeträge angehoben worden.
Grundsätzlich bedarf es für die Erstattung von Heilmitteln einer ärztlichen Verordnung. Lediglich die Verordnung einer Ergotherapie / Beschäftigungstherapie kann nun auch durch Psychotherapeuten erfolgen.
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO i.V.m. Anlage 4
Sehhilfen: Es genügt nun auch bei der erstmaligen Beschaffung einer Brille die Refraktionsbestimmung durch die Optikerin/ den Optiker.
Rehabilitationsmaßnahme / Heilkur / Mutter/Vater-Kind-Kur gem. der §§ 10 und 11 BhVO: Eine Anerkennung der jeweiligen Maßnahme erfolgt auf Basis einer Stellungnahme der behandelnden Ärztin/ des behandelnden Arztes (Hausärztin/Hausarzt, Fachärztin/ Facharzt).
Weitere Informationen zur beihilferechtlichen Anerkennung sind in unseren FAQ zu finden.