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"Wohngeld online" – Schleswig-Holstein bietet Dienst bundesweit an

Letzte Aktualisierung: 30.09.2022

KIEL. Schleswig-Holstein will die Bearbeitung von Wohngeldanträgen bundesweit beschleunigen und bietet den Ländern dazu ein im Norden bereits bewährtes Instrument an. Ein entsprechendes Angebot hat der Chef der Staatskanzlei und Digitalisierungsminister Dirk Schrödter seinen Amtskolleginnen und -kollegen unterbreitet. Danach könnten Wohngeldstellen im gesamten Bundesgebiet zeitnah auf eine Online-Plattform zugreifen, welche in Schleswig-Holstein bereits seit 2019 genutzt wird.

Mit der geplanten Erweiterung der Wohngeldleistungen ab dem 1. Januar 2023 sei mit einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Bezugsberechtigten zu rechnen, heißt es in einem Schreiben Schrödters an die Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer. Erforderlich sei dazu eine barrierearme, möglichst digitale Antragstellung. Ziel müsse es sein, eine zeitnahe Gewährung der Leistungen sicherzustellen.

Schleswig-Holsteins hatte dazu vor drei Jahren als federführendes Land und in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium die Entwicklung eines Online-Dienstes vorangetrieben, der inzwischen landesweit genutzt wird. Auch in Nordrhein-Westfalen greifen mittlerweile mehr als 350 Wohngeldstellen auf diesen Dienst zu.

Mit dem schleswig-holsteinischen IT-Dienstleister Dataport sei bereits vereinbart, zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die prognostizierten Bedarfe der Wohngeldstellen in den Ländern bedient werden können, sagte Schrödter. Es werde sichergestellt, dass das zu erwartende Antragsvolumen beim Wohngeld auch technisch aufgefangen werden könne. Ziel sei es, die Wohngeldstellen bundesweit in die Lage zu versetzen, den Dienst nutzen zu können. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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