KIEL. Die schwarz-grüne Landesregierung legt mit dem Leitfaden "Extremismusprävention im öffentlichen Dienst" eine weitere Grundlage für Vielfalt, Toleranz und Respekt sowie gegen jede Form von Rassismus und Extremismus in Schleswig-Holstein. Der Leitfaden stellt eine Empfehlung als Arbeitsgrundlage für die Personalverwaltungen im Land dar, mit dem Ziel, Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit im öffentlichen Dienst zu erkennen, diesen rechtlich einzuordnen und das geltende Recht in Bezug auf die Beendigung von Beamtenverhältnissen konsequent anzuwenden. Zudem beschreibt der Leitfaden Wege, um in Stellenbesetzungsverfahren extremistische Tendenzen zu erkennen und so im Vornherein den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verhindern.
"Auch, wenn es sich in Schleswig-Holstein nur um wenige Einzelfälle von extremistischen Tendenzen im öffentlichen Dienst handelt und die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten zuverlässig und auf dem Boden des Grundgesetzes Herausragendes für unser Gemeinwesen leistet, gilt: Jeder Fall ist einer zu viel
", sagte der Chef der Staatskanzlei, Minister Dirk Schrödter. "Die freiheitliche demokratische Grundordnung bildet das Fundament unseres Zusammenlebens und genauso unserer Zusammenarbeit. Extremistinnen und Extremisten erkennen diese Grundlagen nicht an und bekämpfen sie stattdessen durch Agitation, Aufstachelung und Hass bis hin zu Gewalt – für sie ist daher kein Platz im öffentlichen Dienst.
"
Von besonderer Bedeutung im Leitfaden ist das klare Bekenntnis von Einstellungsbewerberinnen und -bewerbern zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Eine Empfehlung lautet daher, von ihnen eine Erklärung über die Verfassungstreue einzuholen. "Dies korrespondiert mit der Pflicht zur Verfassungstreue als beamtenrechtliche Kernpflicht und kann im Einzelfall helfen, die Einstellung eines Menschen mit extremistischer Gesinnung zu verhindern
", so der Minister.
Darüber hinaus wird so die Voraussetzung für eine spätere Rücknahme einer Ernennung abgesichert, falls eine Beamtin oder ein Beamter im Einstellungsverfahren falsche Angaben zur Verfassungstreue gemacht hat. "Mit den rechtlichen und praktischen Informationen des Leitfadens vermitteln wir außerdem das Rüstzeug, um im Einzelfall die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Staatsdienst konsequent anzuwenden
", sagte Schrödter.
Soweit die Personalverwaltungen von Ressorts und Behörden für ihren jeweiligen Bereich verbindliche Maßnahmen wie die verpflichtende Abgabe einer Erklärung über die Verfassungstreue vorsehen, bedarf dies der Zustimmung des zuständigen Personalrates.
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