KIEL. Die Landesregierung gibt der deutschen Minderheit in Nordschleswig/Dänemark finanzielle Planungssicherheit bis ins Jahr 2028. In Kiel unterzeichneten Ministerpräsident Daniel Günther und Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN), heute (5. März) den neuen Zuwendungsvertrag zwischen dem Land und dem BDN. An dem Termin nahm auch der Minderheitenbeauftragte Johannes Callsen teil.
Die deutsche Minderheit wird in den kommenden vier Jahren mit insgesamt knapp 9,5 Millionen Euro unterstützt (2025: 2,33 Mio., 2026: 2,36 Mio., 2027: 2,39 Mio., 2028: 2,41 Mio.). Die Mittel wurden erhöht, da erstmals auch das Deutsche Museum Nordschleswig in Sonderburg mit 97.000 Euro jährlich gefördert wird.
"Die deutsche Minderheit kann sich auf die Landesregierung verlassen. Wir geben ihr weiterhin finanzielle Planungssicherheit mit der inzwischen vierten Vereinbarung zwischen Land und BDN. Mit dem neuen Vertrag werden Sprache und Kultur gefördert, und wir schreiben auch die Dynamisierung der Zuschüsse an die deutschen Schulen in Nordschleswig mit plus 1,5 Prozent jährlich fest
", sagte Günther. Die Landesregierung arbeite eng und vertrauensvoll mit der deutschen Minderheit zusammen. "Sie hat als Impulsgeber und Brückenbauer für die historische Annäherung von Deutschen und Dänen beiderseits der Grenze bis heute eine enorm wichtige Bedeutung
", unterstrich der Minderheitenbeauftragte Callsen. Darum sei es wichtig, dass der BDN mit seiner Kultur, seiner Sprache, seinen Traditionen und Bräuchen weiterhin sichtbar bleibe und die Minderheit ihre kulturelle Identität bewahren könne.
Hinrich Jürgensen, der Hauptvorsitzende der deutschen Minderheit, sagte bei der Unterzeichnung: "Die Landesregierung unterstreicht mit dem vierten Vertrag die Kontinuität ihrer Unterstützung für die deutschen Nordschleswiger. Das ist in einer von Unsicherheit und Krisen geprägten Welt von enormer Bedeutung für unsere Arbeit.
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Die Zuwendungen an den Bund Deutscher Nordschleswiger werden auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages gewährt. Da der neue Vertrag erst mit Inkrafttreten des Haushaltes 2025 in Kraft treten konnte, wurden die Zahlungen in diesem Jahr mit einer Zusatzvereinbarung im Dezember 2024 weiter garantiert.
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