Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg das erste Gesetz zur Künstlichen Intelligenz weltweit, den AI Act, beschlossen. Der AI Act schränkt unter anderem Anwendungen ein, die mit Risiken für die Sicherheit von Menschen verbunden sind, und verbietet sogenannte hochriskante KI-Systeme. Dazu gehört zum Beispiel die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Echtzeit.
Vertrauen in KI stärken, Innovationen nicht ausbremsen
"Bei der rasanten aktuellen Entwicklung der generativen KI-Systeme ist es richtig und wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, mit welchen Maßnahmen des AI Acts der Schutz der Grundrechte der EU-Bürger gewährleistet wird. Gleichzeitig ist es jedoch zwingend, dass ein solches Regelwerk Innovationen nicht ausbremst
", sagte Schrödter. "Einheitliche und klare Regeln für den KI-Einsatz im europäischen Binnenmarkt können dazu beitragen, das Vertrauen der breiten Öffentlichkeit in KI-Systeme weiter zu stärken. Zugleich muss die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich KI durch das Ermöglichen von Innovationen gefördert und darf nicht ausgebremst werden.
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Schleswig-Holstein ist bundesweit eine KI-Vorreiterregion
Eine wichtige Rolle komme dabei für Schrödter Schleswig-Holstein als bundesweite Vorreiterregion für den Einsatz und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz zu. Das habe unter anderem auch die USA-Delegationsreise nach Boston und San Francisco vergangene Woche bestätigt. "Unsere KI-Expertise ist im Silicon Valley auf große Aufmerksamkeit gestoßen. Diesen Spirit werden wir für die weitere Umsetzung unserer KI-Strategie mitnehmen, um den Unternehmen im Land ein Umfeld zu bieten, in dem sie konkurrenzfähig bleiben können.
" Eine EU-weit einheitliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz müsse, wenn diese klug und innovationsfreundlich ausgestaltet wird, dem nicht widersprechen.
Wichtig ist eine ausgewogene KI-Regulierung
Schrödter sieht als größte Herausforderung für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum AI Act, die KI-Regulierung ausgewogen zu erreichen, welche die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsoffenheit sowie die ethischen und demokratischen Werte gleichermaßen berücksichtigt. "Bis zum finalen Gesetz müssen sicherlich noch diesbezügliche Schwächen in den Vorschlägen behoben werden.
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