KIEL. Zur aktuellen Berichterstattung rund um Durchsuchungen bei der Deutschen Polizeigewerkschaft und einem Funktionär stellt das Justizministerium klar:
Ein funktionierender Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass die Justiz ohne politi-sche Einflüsse und ohne Ansehen der Person ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt. Die durchgeführten Durchsuchungen beweisen, dass der Rechtsstaat funktioniert: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat aufgrund von Strafanzeigen ermittelt, wie vertrauliche Informationen aus Polizeikreisen an die Presse gelangt sind. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft ist daher von Gesetzes wegen zu Ermittlungen verpflichtet.
Die Ergebnisse dieser Vorermittlungen waren so konkret, dass ein unabhängiges Gericht nach Prüfung der bisherigen Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der An-fangsverdacht einer Straftat vorliegt. Daher hat das Gericht Durchsuchungen bei der Deutschen Polizeigewerkschaft und dem Beschuldigten angeordnet. Diese richterliche Anordnung wurde von der Staatsanwaltschaft vollzogen. Dieser Aspekt findet sich in der bisherigen Darstellung und Berichterstattung nur unzureichend wieder.
Vorwürfe von Betroffenen und Gewerkschaftsvertretern („Ausforschung und Einschüch-terung“, „ungerechtfertigte Attacken“ oder „man wolle ein Exempel statuieren“) sind ent-schieden zurückzuweisen. Weder Polizeibeamte noch Gewerkschaftsvertreter stehen über dem Gesetz – genauso wenig übrigens wie etwa Politiker oder Journalisten. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Es ist die Aufgabe von Staatsanwaltschaften, sowohl be- als auch entlastende Beweise zu sammeln. Eine Durchsuchung kann letztlich somit dem Schutz eines Beschuldigten dienen, wenn sich herausstellen sollte, dass er unschuldig ist. Auch vor diesem Hintergrund offenbaren einige Äußerungen der vergangenen Tage ein irritierendes Rechtsverständnis.
Es steht den Betroffenen frei, gegen die erfolgten Maßnahmen gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. In der Überprüfbarkeit von Ermittlungsmaßnahmen zeigt sich die Stärke des Rechtsstaates. Die schleswig-holsteinische Justiz wird auch mit diesen Vorgängen sachlich und professionell umgehen. Darauf können sich die Menschen im Land verlassen.
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