KIEL. Schleswig-Holsteins Justiz- und Europaminister Claus Christian Claussen hat heute (10. November) per Videokonferenz an einer Interparlamentarischen Ausschusssitzung des Europäischen Parlament teilgenommen. Darin ging es um den Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU-Europäische Union, den die EU-Europäische Union-Kommission Ende September erstmals vorgelegt hatte. Auf der Grundlage des Berichts werden sich die Mitgliedstaaten im Rat fortan regelmäßig über rechtsstaatliche Entwicklungen austauschen. „Die Zielsetzung des neuen Rechtsstaatsmechanismus ist richtig. Wir müssen in der EU-Europäische Union den Dialog über Rechtsstaatlichkeit vertiefen
“, bekräftigte Claussen. Offensichtlich sei, dass dieser Grundwert unterschiedlich interpretiert werde und man einen Austausch darüber benötige, welche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten die Kernelemente von Rechtsstaatlichkeit berührten. „Wir müssen offen und ehrlich in diesen Dialogprozess eintreten. Das heißt, dass wir bei der Beurteilung weder nationale Maßstäbe anlegen noch einzelnen Mitgliedstaaten eine Sonderbehandlung zukommen lassen dürfen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die Aussprache im Rat zu den einzelnen Länderkapiteln einen Erkenntnisgewinn für alle Mitgliedstaaten mit sich bringen wird“
, so der Minister.
Er verwies zudem auf den jüngsten Beschluss des Bundesrates zum Rechtsstaatsbericht der EU-Europäische Union-Kommission: „Auch die Länderkammer hält es für wünschenswert, dass die Diskussionen im Rat zu einer Verbesserung des Verständnisses von Rechtsstaatlichkeit beitragen und dass diese Diskussionen eine Sensibilisierung für problematische Entwicklungen bewirken. Die EU-Institutionen wurden aufgefordert, jegliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen
.“ Mit Blick auf das Vorhaben, die Vergabe von EU-Europäische Union-Mitteln künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zu koppeln, habe sich die Länderkammer zudem für eine starke Rechtsstaatskonditionalität ausgesprochen und den in der vergangenen Woche zwischen Rat und Europäischem Parlament erzielten Kompromiss begrüßt. „Aus meiner Sicht ist insbesondere wichtig, dass dieser Kompromiss einen weiten Anwendungsbereich für die Rechtsstaatskonditionalität vorsieht und eine Mittelkürzung z. B. auch bei einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Gerichte möglich wäre
“, betonte Claussen.
Die Kommission hatte mit ihrem Bericht eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen und aufgezeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit in der EU-Europäische Union – trotz zahlreicher positiver Entwicklungen – zunehmend unter Druck gerät.
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