SCHLESWIG. Aktuelle Justizthemen standen im Blickpunkt der auswärtigen Kabinettssitzung der Landesregierung heute (25.2.) im Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig. So stellte Gastgeberin OVG-Präsidentin Maren Thomsen ihr Gericht und dessen Arbeitsschwerpunkte vor. Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack betonte: "Frau Thomsen hat die hohe Arbeitsbelastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit deutlich gemacht. Am Verwaltungsgericht ist es aber erneut gelungen, die Gesamtzahl der erledigten Verfahren leicht zu steigern. Auch der in den vergangenen Jahren vor allem durch Asylverfahren entstandene enorme Verfahrensbestand konnte weiter reduziert werden. Dazu beigetragen hat natürlich auch die Personalverstärkung, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgenommen wurde
." Die Jamaika-Koalition hat 2018 insgesamt 13 Stellen (davon acht Richterstellen im Verwaltungsgericht und eine Richterstelle für das OVG sowie 2019 einen neuen Senat am OVG mit vier Stellen geschaffen. Im Haushalt 2020 wurden zudem die von der Vorgängerregierung befristet geschaffenen Stellen bis Ende 2023 sichergestellt.
Im Kabinett vorgestellt wurde der Entwurf des Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere neue Schwerpunkte in der Vollzugsplanung. So wird mit der Erforschung der Persönlichkeit und der Gründe der Straffälligkeit ein dezidiertes Behandlungsprogramm entwickelt, um zukünftige Straftaten zu verhindern. "Eine gelungene Resozialisierung ist die beste Prävention. Hierzu dient auch der Sport im Justizvollzug. Die besondere Bedeutung des Sports für die Erreichung des Vollzugszieles, also der Resozialisierung, wird erstmals normiert"
, unterstrich Justizministerin Sütterlin-Waack.
Weitere Schwerpunkte liegen in der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für notwendige Fixierungen, der Neufassung der Vorschriften zum Einschluss der Gefangenen und zum Schusswaffengebrauch. Der Gesetzentwurf entwickelt den Justizvollzug unter Berücksichtigung kriminologischer Erkenntnisse, des Erfahrungswissens der Praxis und der aktuellen Rechtsprechung weiter fort. Auch die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie findet ihren Niederschlag. Der Wunsch eines Opfers, Informationen über Vollzugslockerungen oder Entlassungsdaten der Gefangenen zu erhalten oder nicht zu erhalten, ist nun für die Justizvollzugsanstalten verbindlich. Im Interesse der Verletzten (der Opfer) wird der Aspekt der Schadenswiedergutmachung gestärkt. Das Gesetz verpflichtet die Anstalten, Gefangene in geeigneten Fällen beim Ausgleich des begangenen Unrechts zu unterstützen und auf einen Ausgleich der Folgen der Straftat hinzuwirken. Sütterlin-Waack: „Mir ist wichtig, dass wir die Rechte der Opfer von Straftaten stärken. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf
."
Justizministerin Sütterlin-Waack informierte ihre Kolleginnen und Kollegen zudem über den Stand der Digitalisierung der Justiz. In den vier Registergerichten und 22 Grundbuchämtern des Landes werden bereits seit 2007 bzw. seit 2014 sämtliche Verfahrensakten elektronisch geführt. In der überwiegenden Anzahl der Gerichte und Staatsanwaltschaften werden einige – teils auch bereits alle – Verwaltungsakten elektronisch geführt. Seit 2017 ist der elektronische Rechtsverkehr zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes flächendeckend eröffnet. In der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit ist die elektronische Verfahrensakte 2019 eingeführt worden. Seit Jahresbeginn sind im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit die sogenannten professionellen Einreicher - also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts - verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. "Damit nimmt Schleswig-Holstein eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Die Digitalisierung der Justiz ist bei uns nicht Zukunft, sondern Gegenwart. Bis Januar 2026 werden wir unsere Landesjustiz vollständig digitalisieren"
, betonte die Ministerin.
Die Justizministerin stellte dem Kabinett auch das Projekt Recht.Staat.Bildung. vor. Mit dem von schleswig-holsteinischer Justiz, Justizministerium, Bildungsministerium und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) entwickelten Konzept soll in Schulen das Thema Rechtsstaatlichkeit praxisnah vermittelt werden. "Gerade in Zeiten, in denen die Gesellschaft auseinander zu driften scheint, in der Rassismus auf den Straßen und Hate Speech im Internet massiv zunehmen, müssen wir für unsere Rechtsstaatlichkeit unüberhörbar eintreten. Mit dem Projekt wollen wir mit Unterstützung unserer Justiz dem Rechtsstaat ein Gesicht geben. Wer könnte besser Recht und Rechtsstaatlichkeit vermitteln als unsere Richterinnen, Richter, Staatanwältinnen und Staatsanwälte. Wir wollen mit Schülerinnen und Schülern aller Schularten auch über rechtliche Alltagsfälle und Fragen zu unterschiedlichen Rechtsgebieten streiten. Gemeinsam mit Lehrkräften der Fachrichtungen Weltkunde und WiPo können wir das Wissen und besonders das Bewusstsein unserer Schülerinnen und Schüler dafür stärken, was unseren Rechtsstaat ausmacht und dass es nur in einem funktionierenden Rechtsstaat ein freiheitliches und sicheres Zusammenleben der Menschen geben kann. Unser Ziel ist es, mehr Aufmerksamkeit und mehr Wertschätzung für unsere rechtsstaatlichen Werte und Strukturen zu schaffen"
, sagte Sütterlin-Waack. Aktuell wird an der Umsetzung des Projekts gearbeitet, die Einzelheiten sollen der Öffentlichkeit auf einer Auftaktveranstaltung am 25. Mai 2020 vorgestellt werden. Zum Schuljahr 2020/2021 soll Recht.Staat.Bildung. starten.
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