KIEL. Justizminister Claus Christian Claussen hat heute (10. Dezember) per Videozuspielung die zehn Teilnehmenden eines erstmals in Schleswig-Holstein durchgeführten Anerkennungsseminars zur psychosozialen Prozessbegleitung begrüßt: „Sie sind sozusagen die Pilotinnen und Piloten der ersten landesinternen Weiterbildung in diesem Themenfeld. Die Arbeit der psychosozialen Prozessbegleitung ist in höchstem Grade anspruchsvoll. Die Begegnung mit Menschen, die schwere Straftaten erlitten haben, und die Konfrontation mit teilweise anstrengenden, langwierigen und unter Umständen auch nicht zufriedenstellenden Prozessen stellt hohe Anforderungen an die Begleitpersonen. Ich danke Ihnen deshalb herzlich dafür, dass Sie sich für diese Weiterbildung entschieden haben
“, sagte Claussen.
Die Weiterbildung wird durch den Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege - Straffälligen- und Opferhilfe e.V. in Kooperation mit dem Justizministerium durchgeführt. Den Auftakt der insgesamt neun Module bildet ein fünftägiges Kompaktseminar, welches vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie komplett digital durchgeführt wird. Im ersten Quartal 2021 folgen Vertiefungsmodule. Eine Besonderheit der Ausbildung stellt die Einbindung der bereits langjährig tätigen Prozessbegleitungen dar, die die neuen Kräfte bei den ersten Begleitungen u.a. durch ein Mentoring und eine eigens eingerichtete Sprechstunde unterstützen, um die Qualität der psychosozialen Prozessbegleitung zu sichern. „Den Kolleginnen und Kollegen, die sich für diese zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt haben, gebührt großer Respekt. Mir ist bewusst, dass es dadurch für Sie zu einer Mehrbelastung kommt
“, betonte der Minister.
Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine Unterstützung besonders schutzbedürftiger Opfer von Sexualstraftaten und schweren Gewalttaten vor, während und nach der Hauptverhandlung durch qualifizierte Fachkräfte. Die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter informieren die Verletzten nicht nur über den ihnen meist unbekannten Ablauf eines Strafverfahrens, sie begleiten die Zeuginnen und Zeugen auch zu Vernehmungen und Hauptverhandlungsterminen. Weitere Informationen
unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/Themen/zeugenbegleitprogramm.html
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