KIEL. Gefangene sollen während ihrer Vorbereitung auf die Entlassung gezielt auf das Nutzen digitaler Angebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter vorbereitet werden. Justizminister Claus Christian Claussen und Thomas Letixerant, stellvertretender Leiter der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichneten heute im Rahmen der Online-Fachtagung zur Sozialen Strafrechtspflege eine entsprechende Vereinbarung zur Modernisierung des arbeitsmarktlichen Beratungskonzeptes für Gefangene. Mit dem Vertrag wird der vor zehn Jahren beschrittene Weg vom Land Schleswig-Holstein, der Regionaldirektion Nord und den Jobcentern in Schleswig-Holstein fortgesetzt, straffällig gewordene Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in ihrer Resozialisierung besser zu unterstützen und so das Rückfallrisiko zu minimieren.
Die Nutzung der digitalen Informationsangebote von Behörden und digitale Antragstellungen gehören außerhalb des Vollzugs zum Alltag. Dem Angleichungsgrundsatz folgend, sollen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung verstärkt digitale Medien genutzt werden. In der berufsbezogenen Entlassungsvorbereitung rücken deshalb die Vermittlung von Medienkompetenz, der elektronische Informationszugang und insbesondere der elektronischen Kommunikation in Antrags- und Bewerbungsverfahren in den Mittelpunkt.
Justizminister Claus Christian Claussen: „Der Vollzug hat den Auftrag, die Gefangenen künftig auf ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten vorzubereiten. Das heißt heute auch, sie an ein Leben in einer zunehmend digitalisierten Welt heranzuführen. Vieles, was wir gestern noch für ferne Zukunftsvisionen gehalten haben, ist heute gelebter Alltag. Die Entlassungsvorbereitung im Vollzug muss diese Veränderungen aufnehmen. Die Empfehlung aus dem Projekt „Übergangsmanagement – Rückfallvermeidung durch Koordination und Integration“ geht genau in diese Richtung und wir setzen diese jetzt gemeinsam mit den Arbeitsmarktakteuren in den Agenturen und Jobcentern um.“
Thomas Letixerant, stellvertretender Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, unterstrich: „Die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung ist zentral für eine erfolgreiche Resozialisierung. Sie hilft jedoch nicht nur den ehemaligen Gefangenen. Sie leistet auch einen Beitrag zur Arbeitskräftesicherung. Denn dieses Thema bleibt angesichts der demografischen Entwicklung - unabhängig von der gegenwärtigen Corona-Krise - von größter Bedeutung. Jeder wird gebraucht
.“
„Um die Inhaftierten bei der Vorbereitung ihres Neustarts zu unterstützen
“, so Letixerant weiter, „sollen sie - wie jeder andere Bürger auch - die Chance haben, ihre Anliegen mit den zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcentern über elektronische Medien zu erledigen. Diese Möglichkeit sollen sie erhalten! Sie sollen sich nun aus der Haft heraus:
online arbeitsuchend melden,
Anträge auf Leistungen stellen und
Beratungstermine für die Zeit nach der Entlassung vereinbaren können.
Damit können einerseits Genehmigungsverfahren zur Gewährung von Freigängen überflüssig werden, und andererseits können die Inhaftierten in der gewonnenen Zeit die zahlreichen Onlineangebote der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter nutzen, um sich u.a. über Fortbildungsangebote und offene Stellen zu informiere
n.“
Zum Hintergrund
Der schleswig-holsteinische Vollzug baut aktuell die Infrastruktur der elis-Lernplattform (elektronisches Lernen im Strafvollzug) in den Haftanstalten Kiel, Lübeck, Neumünster und Schleswig weiter aus. Die Lernplattform ist über besonders gesicherte Internetzugänge erreichbar. Sie bietet neben dem bisherigen Schwerpunkt der schulischen und beruflichen Lernprogramme als zweiten Schwerpunkt die berufsorientierte Entlassungsvorbereitung. Möglich wird der Zugang zu den Informationsangeboten wie Stellenbörse, Informationen über Berufe und Ausbildungen, Leistungsvoraussetzungen und -möglichkeiten. Zudem können über diese Infrastruktur elektronische Antragstellungen, Meldungen und Terminvereinbarungen erfolgen.
Mit der Aktualisierungsvereinbarung setzen die beteiligten Akteure Empfehlungen aus dem interministeriellen Projekt „Übergangsmanagement – Rückfallvermeidung durch Koordination und Integration“ um, an dem eine Vielzahl von externen Organisationen mitgewirkt hat. An dem Schwerpunkt Arbeitsmarktintegration waren neben der Regionaldirektion Nord, Arbeitsagenturen und Jobcenter, die kommunalen Landesverbände, im Vollzug tätige externe Bildungsträger sowie verschiedene Ministerien (Arbeit, Soziales, Bildung) beteiligt.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3705 | Telefax 0431 988-3805 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjev