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Gesundheitsministerin von der Decken: Ziele des KHVVG sind richtig, werden aber bisher nicht erreicht – konstruktive Verbesserungen notwendig

Letzte Aktualisierung: 22.11.2024

BERLIN/ KIEL. Anlässlich der heutigen (22.11.) Sitzung des Bundesrates zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz betont Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken:

„Sehr geehrte Präsidentin/sehr geehrter Präsident, sehr verehrten Damen und Herren,

der ernüchternde Prozess, in dem die Länder in den vergangenen zwei Jahren versucht haben, sich konstruktiv in die Ausarbeitung des KHVVG einzubringen, ist hinlänglich bekannt. Ich möchte nicht mehr darauf eingehen. Denn es wäre ja alles halb so schlimm, wenn am Ende – trotz des mangelhaften Verfahrens – ein gutes Gesetz herauskommen würde. Ist das KHVVG fachlich durchdacht? Löst es die finanziellen Probleme der Krankenhäuser? Sichert es die flächendeckende Versorgung?

Lassen Sie uns die drei Hauptziele in Erinnerung rufen, die das Bundesgesundheitsministerium mit der Reform verfolgt: Qualitätssteigerung, Entbürokratisierung und Entökonomisierung. Werden diese Ziele durch das KHVVG erreicht?

Zum ersten Ziel: Qualitätssteigerung

  • „Qualität“ wird im KHVVG nicht als Ergebnis-, sondern als Strukturqualität verstanden. Das Gesetz schafft ein starres bundeseinheitliches Korsett an Prozess- und Strukturvorgaben, welches unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung wenig bis gar keinen Gestaltungsspielraum für die Krankenhausplanung der Länder belässt.

  • In der Praxis etablierte Kooperationskonzepte werden außer Acht gelassen. Funktionierende, an regionale Besonderheiten angepasste Strukturen werden ohne medizinisch fachliche Notwendigkeit zerschlagen. Warum die Zerstörung passgenauer Lösungen, die der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Fläche dienen, eine Qualitätssteigerung sein soll, erschließt sich nicht.

Zum zweiten Ziel: Entbürokratisierung

  • Das KHVVG baut keine Bürokratie ab, sondern baut im Gegenteil Bürokratie auf. Immer wieder haben die Länder darauf hingewiesen, dass unnötige Doppelstrukturen vor allem in Bezug auf die Vorgaben des G-BA abgebaut und neue Melde- und Prüfpflichten minimiert werden müssen.

  • Statt dessen schafft das KHVVG immer mehr und immer detailliertere bürokratische Vorgaben. Alle entsprechenden Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen wurden konsequent ignoriert.

Zum dritten Ziel: Entökonomisierung

  • Das KHVVG soll den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser reduzieren. Zentrales Instrument dafür ist die sogenannte Vorhaltevergütung. So wie sie im KHVVG geregelt ist, bleibt sie jedoch – anders als immer wieder verlautbart – weiter fallzahlenabhängig. Sie ist gar keine „echte“ Vorhaltevergütung.

  • Gleichzeitig sieht das KHVVG Mindestvorhaltezahlen pro Leistungsgruppe und einen definierten Fallzahlkorridor vor. Und es legt diverse teils neu geschaffene Zuschläge fest. Dieses System macht die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nicht nur undurchsichtiger, sondern hält den erheblichen ökonomischen Druck mit neuen Anreizen zur Fehl- und Minderleistung aufrecht.

Die Ziele, die mit dem KHVVG verfolgt werden, meine Damen und Herren, sind richtig. Sie werden allerdings mit dem KHVVG in seiner jetzigen Form nicht erreicht. Hinzu kommen weitere Fehler, die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung haben werden. Nennen möchte ich lediglich die nicht ausreichende Überbrückungsfinanzierung bis zum Greifen der Reform sowie die nicht handhabbaren Definitionen von Standorten und Fachkliniken.

Der Vermittlungsausschuss bietet eine Chance – höchstwahrscheinlich die letzte – um diese groben Fehler zu korrigieren. Ich habe immer eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die Anrufung aus politischen – und nicht aus fachlichen – Gründen scheitern, wäre dies kein gutes Signal für die Krankenhausversorgung in Deutschland.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Max Keldenich | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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