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Ministerin von der Decken: Umsetzung der gemeinsam mit der Justiz erarbeiteten Fachgerichtsstrukturreform läuft – Entwurf des Reformgesetzes geht ins parlamentarische Verfahren

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025

KIEL. Das von Justizministerin Kerstin von der Decken gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte im November 2024 vorgestellte Konzept der Fachgerichts­strukturreform (https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/J/justiz/gerichtsstrukturreform/gerichtsstrukturreform) befindet sich in der Umsetzung. „Mein ausdrücklicher Dank geht an alle Mitarbeitenden der Gerichte, an die Präsidentinnen und Präsidenten und insbesondere an die Projektgruppen der jeweiligen Standorte, die die Re­form derzeit vor Ort sehr konstruktiv umsetzen bzw. vorbereiten!“, so Ministerin von der Decken.

Kern der Reform ist, dass verschiedene Gerichte innerhalb einer Sitzgemeinde örtlich zusammenziehen, um Synergien zu nutzen und dennoch in der Fläche präsent zu bleiben. Die Akteure vor Ort gestalten und organisieren derzeit die notwendigen Schritte, für die teilweise keine gesetzlichen Anpassungen notwendig sind. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit werden darüber hinaus Standorte in jeweils größere Einheiten zusammengefasst, was auch mit ortsübergreifenden Umzügen – zum Beispiel von Neumünster nach Kiel – verbunden ist. Für diese Struktur- und Standortänderungen ist eine Anpassung des Landesjustizgesetzes erforderlich. Das Justizministerium überstellt nun den Entwurf des Reformgesetzes dem Landtag für das parlamentarische Verfahren. Das Landeskabinett hatte dem Gesetzentwurf in dieser Woche in zweiter Befassung zugestimmt.

Ministerin von der Decken erinnert: „Mit dem gemeinsam erarbeiteten Konzept der Zweigstellen bei den Sozialgerichten und der auswärtige Kammern bei den Arbeitsgerichten setzen wir mit den Akteuren einen tragfähigen Kompromiss um, der sowohl eine gute Erreichbarkeit sichert als auch notwendige Synergien schafft.“ Die Schaffung größerer Einheiten ermöglicht es den Gerichten beispielsweise, den Ausfall einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu kompensieren. Darüber hinaus wird eine bedarfsorientierte Ausstattung an Personal leichter möglich. Im Rahmen der Umsetzung rücken die Fachgerichte größtenteils an bestehenden Standorten zusammen und sollen zukünftig in 10 – baulich modifizierten – statt bisher 17 Gebäuden untergebracht werden. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund der Zielsetzungen zu Flächeneinsparungen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes.


Mit dem an den Landtag gehenden Entwurf des Reformgesetzes soll
das Landesjustizgesetz dahingehend geändert werden,

  • das Arbeitsgericht Neumünster aufzulösen und seinen Bezirk dem Arbeitsgericht Kiel zuzulegen,

  • das Arbeitsgericht Elmshorn aufzulösen und organisatorisch als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Lübeck im Gebäude des Sozialgerichts Itzehoe unterzubringen,

  • das Arbeitsgericht Flensburg aufzulösen und organisatorisch als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Kiel zu führen; ein Umzug des Arbeitsgerichts Flensburg in das Gebäude des Amts- und Landgerichts Flensburg ist – unabhängig von der organisatorischen Änderung – bereits erfolgt,

  • das Sozialgericht Lübeck als Zweigstelle des Sozialgerichts Itzehoe und

  • das Sozialgericht Schleswig als Zweigstelle des Sozialgerichts Kiel weiterzuführen.

Die Reform ist aufgrund der Haushaltskonsolidierung notwendig und wird im Schwerpunkt in diesem und im kommenden Jahr unter Einbeziehung der für die Liegenschaften des Landes verantwortliche Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) gemeinsam mit der Justiz umgesetzt. Als Alternative war ursprünglich eine Konzentration der Fachgerichte an einem zentralen Standort vorgesehen. Auf Basis der Rückmeldungen der Anhörung sowie des Austausches mit den Beteiligten und in Zusammenarbeit mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte wurde das urspüngliche Konzept auf das jetzige Reformkonzept angepasst.

Den Gesetzentwurf und weitere Infos finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/J/justiz/gerichtsstrukturreform/gerichtsstrukturreform

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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