KIEL. „Das Programm „Junges Wohnen“ ist eine große Chance für Schleswig-Holstein. Und entsprechend groß ist unser gemeinsames Bemühen, diese Chance trotz aller Herausforderungen vollumfänglich zu nutzen. Damit unterstützen wir die Fachkräfte von morgen und stärken den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein“
, sagte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (14. Dezember) in der Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtages. Thema war das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ (2023-2027), über das Schleswig-Holstein bei einem Eigenanteil von 5,1 Millionen Euro rund 17 Millionen Euro zur Verfügung stehen. „Angesichts der angespannten Haushaltslage auch in Schleswig-Holstein stellt die Ko-Finanzierung eine enorme Herausforderung für das Land dar. Wir werden dennoch alles dafür tun, die Ko-Finanzierung so weit wie möglich zu stemmen und möglichst viele Projekte umzusetzen“
, betonte Ministerin Prien.
Um Fachkräfte von morgen ins Land zu holen und sie auch im Land zu halten, brauche Schleswig-Holstein attraktive Lern- und Lebensbedingungen. Dazu gehöre es auch, jungen Auszubildenden und Studierenden bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Das sei über das Programm „Junges Wohnen“ möglich. Mit den Mitteln solle neuer Wohnraum geschaffen und bestehender Wohnraum saniert werden. Ministerin Prien: „Wir sind mit dem Studentenwerk und den freien Trägern über konkrete Maßnahmen im sehr engem Austausch. Die Liste mit möglichen Projekten ist lang und sie wird stetig länger.
“ Zu den möglichen Projekten gehören zum Beispiel Dachsanierungen inklusive Photovoltaikanlage, eine bessere Dämmung zur Energieeinsparung, Umbaumaßnahmen zur Erschließung ungenutzter Räumlichkeiten und die zumindest teilweise Förderung von Neubauten. Ministerin Prien: „Durch die weiteren Mittel in den kommenden Jahren ergeben sich mehr Möglichkeiten und Chancen, das Junge Wohnen in unserem Land weiterhin auszubauen und zu verbessern“
. Sie freue sich, dass der Bund plane, dieses Förderprogramm auch in den Jahren 2024 und 2025 fortzusetzen, soweit der Bundeshaushalt das hergibt.
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