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Innenminister Grote: Eingriffe in das kommunale Wahlrecht sollten mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt erfolgen

Letzte Aktualisierung: 19.07.2017

Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner Landtagsrede zu TOP 3 + 4 - den beantragten Änderungen der Verfassung und des Kommmunalwahlrechtes – in seiner Funktion als Verfassungs- und Kommunalminister die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. „Die Kommunen sind das Herz unserer Demokratie. Alle Eingriffe in das kommunale Wahlrecht sollten entsprechend mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt erfolgen“, erklärte Grote in Kiel.

Er begrüßte vor diesem Hintergrund die große Einigkeit des Parlamentes, den Stichtag zur Errechnung der Zahl der Vertreter und der Wahlkreise bei Kommunalwahlen für die Gemeinden Seeth und Boostedt um drei Monate vorzuverlegen. Ansonsten wären in den Gemeinden Boostedt und Seeth die vorübergehend in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Flüchtlinge für die Zahl der Gemeindevertreter berücksichtigt worden. „In beiden Gemeinden wären im nächsten Jahr größere Vertretungen zu wählen, obwohl die Einwohnerzahl mittlerweile wieder auf das vorherige Niveau gefallen ist“, so Grote. Der Minister empfahl, die Änderung noch in dieser Landtagssitzung zu verabschieden. „Denn demnächst beginnt die Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahl, und da muss Rechtssicherheit bestehen“, erklärte Grote.

Im Hinblick auf die beantragte Absenkung der 2,5 Prozent Sperrklausel bei Kommunalwahlen empfahl der Minister eine sehr sorgfältige Prüfung. Als langjähriger Bürgermeister und auch als ehemaliger Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Städteverbandes könne er die Forderung gut nachvollziehen. „Nach meiner Erfahrung ist das Geschäft der kommunalen Selbstverwaltung durch die größere Zahl an Parteien und Wählergruppen, die in den Stadtparlamenten vertreten sind, nicht gerade einfacher geworden“, betonte Grote. In seiner jetzigen Funktion als Verfassungs- und Kommunalminister müsse er jedoch auf die bestehenden Bedenken hinweisen. Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sei eine Sperrklausel nur dann gerechtfertigt, wenn kommunale Vertretungen ohne diese im Prinzip nicht mehr entscheidungsfähig wären. Der zur Beratung anstehende Vorschlag sei offenbar nach dem Vorbild einer im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretenen Regelung ausgestaltet worden. “Dort ist gerade ein Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgericht anhängig. Auch deshalb lautet meine Empfehlung, das weitere Vorgehen sehr sorgfältig zu prüfen“, so Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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