KIEL. Der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, hat sich in seiner heutigen (12. Oktober 2017) Landtagsrede klar zu einem weiteren Ausbau der Windenergie bekannt. In der Diskussion zu TOP 21 – Verlässlichkeit und Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie – hat Grote aber ebenso klar gemacht, dass die Energiewende nur gelingen wird, wenn es dafür eine breite Zustimmung der Schleswig-Holsteiner gibt.
Genau diese Zustimmung habe aber in der Vergangenheit nachgelassen, so der Minister: „Wir sind uns alle bewusst, dass der Ausbau der Windenergie bei den Menschen im Land auch auf Vorbehalte stößt und Sorgen auslöst. Wenige Monate vor der Landtagswahl veröffentlichte der NDR eine Umfrage, die das bestätigte: Einem großen Teil der Menschen in unserem Land geht der Ausbau der Windenergie zu schnell. Und diese Sorgen müssen wir ernst nehmen.
“ Mit Hochdruck werde derzeit an der Auswertung der etwa 6.500 Stellungnahmen gearbeitet, die zum ersten Entwurf einer neuen Regionalplanung für den Windkraftausbau eingegangen sind. Jedes Argument, jede Stellungnahme werde überprüft, versicherte Grote. Am Ende des Prozesses werde jeder sehen können, wie die Argumente bewertet worden seien.
„Bis 2025 soll die Windenergie an Land zehn Gigawatt Leistung bringen. Dafür brauchen wir eine verantwortungsvolle Regionalplanung, die die Folgen für Mensch, Landschaft und Natur so gering wie möglich hält. Dies ist bei diesem komplexen Thema allerdings nicht in kurzer Zeit möglich.
" Die Landesregierung hat nach Angaben Grotes aber bereits wesentliche Meilensteine zur Neuausrichtung der Regionalplanung beschlossen: Bis Ende des Jahres würden die Stellungnahmen zum ersten Entwurf ausgewertet und der Kriterienkatalog für Windkraftflächen überarbeitet. Mitte des Jahres 2018 soll sich das Kabinett mit dem zweiten Planentwurf befassen. Für die folgende zweite Anhörungsrunde seien sechs Monate bis Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen.
Unabhängig von dieser langfristigen Planung machte der Minister deutlich, dass der Ausbau der Windenergie keineswegs zum Erliegen gekommen sei und auch in Zukunft nicht kommen werde: „Nachdem das Oberverwaltungsgericht die alten Regionalpläne Anfang 2015 für unwirksam erklärt hatte, gilt zur Zeit ein Moratorium für die Ausweisung neuer Windkraftgebiete. Trotzdem gab es seit der Einführung Ausnahmegenehmigungen für rund 380 neue Windkraftanlagen. Das heißt: Trotz der schwierigen Situation nach der Aufhebung der alten Pläne hat es keinen Fadenriss beim Ausbau gegeben. Aber eben auch keinen Freifahrtschein.
“ An dem Moratorium halte die Landesregierung ausdrücklich fest, erklärte Grote. Es diene als gesetzlicher Schutzschirm, um die in Aufstellung befindlichen Regionalpläne nicht zu gefährden. Anfang 2018 werde über eine eventuelle Verlängerung des Moratoriums entschieden.
Der Innenminister warb in seiner Rede bei allen Beteiligten um Geduld: „Die Prüfung der Planungskriterien für Windflächen wird sorgfältig und in der angemessenen Dauer vonstattengehen. Wir wollen die Akzeptanz für diese innovative und gute Technologie erhöhen. Nur so kann dieses große Vorhaben gelingen.
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Auf Wunsch senden wir Ihnen das Manuskript der Rede gerne zu. Es gilt das gesprochene Wort.
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