BOOSTEDT. Der Staatssekretär des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration, Torsten Geerdts, hat heute (01. November 2017) vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten das neue Standortkonzept für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein vorgestellt.
Danach werden die Erstaufnahmeeinrichtungen in Glückstadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und der Standort Rendsburg zum 30. Juni 2018 in den Leerstandsbetrieb überführt. Gleiches gilt für die Erstaufnahmeeinrichtung in Bad Segeberg nach dem Auslaufen der Vereinbarung mit Hamburg zum 14. Juli 2018.
Die Reserveliegenschaften Alt Duvenstedt und Leck/Südtondern werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgegeben, die Standorte Seeth und Lütjenburg zum 31. Dezember 2017.
„Die seit Monaten deutlich gesunkenen Flüchtlingszahlen ermöglichen diese Reduzierung
“, erläuterte Staatssekretär Geerdts die Entscheidungen: „Unsere aktuell aktiven vier Erstaufnahmeeinrichtungen in Neumünster, Boostedt, Glückstadt und Rendsburg bieten Unterkunft und Betreuung für fast 6000 Menschen. Insgesamt sind aber gerade einmal 1400 Plätze belegt. Das heißt: Noch nicht einmal 25 Prozent der Kapazitäten sind ausgeschöpft.
“
Mit den nach der Umstrukturierung verbleibenden Erstaufnahmeeinrichtungen Neumünster (850 Aufnahmeplätze) und Boostedt (1750 Aufnahmeplätze) verfüge das Land zunächst bis zum Auslaufen des Nutzungsvertrages bis November 2019 über 2600 Aufnahmeplätze und damit über die notwendige und hinreichende Infrastruktur für die Landesunterbringung von Asylsuchenden. Geerdts: „Im Sommer 2018 werden wir deshalb erneut entscheiden, ob wir weitere Strukturanpassungen vornehmen. Dabei spielt auch die Höhe der Sanierungskosten für Boostedt eine Rolle
“, so Geerdts.
Sollten die Flüchtlingszahlen deutlich ansteigen, könnten die Unterkünfte im Leerstandsbetrieb innerhalb eines Monats wieder nutzbar gemacht werden, versicherte der Staatssekretär.
Derzeit werde in naher Zukunft allerdings nicht von deutlich ansteigenden Flüchtlingszahlen ausgegangen, so Geerdts. Deshalb könnten die laufenden Kosten für das Land reduziert werden: „Mit den jetzt vorgestellten - und dem Finanzministerium eng abgestimmten Maßnahmen – spart das Land im Jahr 14 Millionen Euro. Allein die Überführung der Glückstädter Unterkunft in den Leerstandsbetrieb bringt eine Ersparnis von 700.000 Euro pro Monat.
“
Geerdts dankte ausdrücklich allen Verantwortlichen in den betroffenen Orten: „ Alle Mitarbeiter haben in der Vergangenheit eine großartige Arbeit geleistet. Ohne ihren Einsatz hätte das Land die große Herausforderung in den vergangenen Jahren nicht meistern können. Das verdient Respekt und meinen Dank. Wir haben uns die Entscheidungen nicht leicht gemacht. Allerdings waren die jetzt getroffenen Regelungen vor dem Hintergrund der langfristigen finanziellen Belastungen alternativlos.
“
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de