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Innenminister Hans-Joachim Grote stellt Neumünsteranerinnen und Neumünsteranern Überlegungen für Flüchtlingsunterkunft vor

Letzte Aktualisierung: 24.09.2018

NEUMÜNSTER. Innenminister Hans-Joachim Grote hat am Abend (24. September) in der Stadthalle auf einer Informationsveranstaltung den Neumünsteranerinnen und Neumünsteranern die Überlegungen des Landes für die künftige Gestaltung der Flüchtlingsunterkunft in der Stadt vorgestellt. "Mein Wunsch ist es, die Interessen des Landes und die der Stadt Neumünster und ihren Menschen in Einklang zu bringen und die Standortentwicklung des Landesamtes für alle Beteiligten stadt- und sozialverträglich zu gestalten."

Eine Möglichkeit der Landesregierung sieht die Erweiterung der Kapazität in Neumünster auf maximal 1.500 Asylbewerber vor. Der Innenminister betonte, dass es sich um erste Ideen für eine Erweiterung und noch keine festen Pläne handele. Eine Überlegung dabei sei, ein angrenzendes städtisches Grundstück zu erwerben: "Möglich wäre es, schwerpunktmäßig das landeseigene Grundstück zu bebauen und das städtische Grundstück vor allem für Freiflächen zu nutzen. An den Grundstücksgrenzen im Süden könnten Behördengebäude entstehen, gleichsam als Sichtbarriere."

Die weiteren Überlegungen:

  • Die neuen Unterbringungsgebäude auf dem städtischen Gelände sollen so errichtet werden, dass eine Nachnutzung unter Herauslösung aus der Aufnahmeeinrichtung möglich wäre, sollte der Bedarf an Unterbringungskapazität langfristig sinken.
  • Großzügige Sport- und Freizeitmöglichkeiten sollen geschaffen werden.
    Es sollen möglichst viele Anreize für die Untergebrachten geschaffen werden, die Einrichtung tagsüber nicht zu verlassen, z.B. Treffpunkte mit leistungsstarken W-LAN-Hotspots, Pavillons und ähnliches.
  • Die Linden an der Störstraße sollen auch im Falle des Erwerbs durch das Land erhalten bleiben
  • Eine Erweiterung unter Einbeziehung der städtischen Fläche würde auch den Behördenstandort Neumünster sichern. Ohne die städtische Fläche müsste möglicherweise außerhalb Büroraum gefunden werden.

Innenminister Grote machte dabei deutlich, dass die vorgestellten Ideen keinesfalls feststehen würden und dass es einen breiten Konsens aller Beteiligten geben soll: "Das Thema einer Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung ist für alle Neumünsteranerinnen und Neumünster von zentraler Bedeutung – selbstverständlich wird die Landesregierung deshalb den Konsens mit der Stadt suchen."

Sollte sich die Stadt gegen einen Verkauf des Grundstücks entscheiden und ein Kapazitätsausbau auf 1.500 unmöglich sein, dann würde das im November vergangenen Jahres erstellte Standortkonzept noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen, erklärte Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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