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Innenminister Grote kündigt "Partnerschutz-Kasse" für langjährige LebenspartnerInnen nicht verheirateter Feuerwehrangehöriger an

Letzte Aktualisierung: 27.04.2019

In seiner Rede anlässlich der Landesfeuerwehrversammlung am 27. April 2019 in Oldenburg i.H. hat Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote für den Fall eines tödlichen Unfalls eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr eine Entschädigung für Hinterbliebene nichtverheirateter Feuerwehrangehörige in Höhe von 60.000 zugesagt:

"Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden", so Grote.

Dies müsse selbstverständlich unabhängig davon gelten, ob es sich um Eheleute handele oder ob die Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt hätten. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen. Bei der Schließung dieser Gerechtigkeitslücke bestehe ganz offensichtlich dringender Handlungsbedarf.

"Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend. Deswegen wollen und werden wir zumindest eine einmalige Entschädigung sicherstellen", so Grote. In enger Zusammenarbeit mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord (HFUK Nord) und dem Landesfeuerwehrverband solle eine sogenannte "Partnerschutz-Kasse" aufgebaut werden, um in solchen tragischen Fällen wenigstens eine Einmalentschädigung in Höhe von 60.000 gewährleisten zu können.

"Angesichts der Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Feuerwehren im Land ist dies das Mindeste, was wir den Hinterbliebenen schuldig sind", so Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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