LÜBECK. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seinem Impulsvortrag bei dem anlässlich des 100. Jubiläums des Erbbaurechtsgemeinsam von der Hansestadt Lübeck und dem Verband der Norddeutschen Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) organisierten "Fachtag Erbbaurecht" für eine intensivere Nutzung dieses Instrumentes geworben:
"Weniger als fünf Prozent aller Fördermaßnahmen in Schleswig-Holstein fußen derzeit auf Erbbaurechten. Das wird diesem für die Kommunen wirklich sinnvollen Steuerungsinstrument für mehr bezahlbaren Wohnraum nicht gerecht
", so Grote.
Wenn auch aus gänzlich anderen Gründen als bei der Schaffung des Erbbaurechts vor 100 Jahren sei die Schaffung bezahlbaren Wohnraums heute wieder ein zentrales Thema der Politik. Dies gelte besonders im städtischem Raum.
Die Landesregierung habe mit der Optimierung der Wohnraumförderung, der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans, der Anpassung des Bauordnungsrechts und dem zunehmenden Ausbau der Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörden die richtigen Weichen gestellt. „Die aktuellen Zahlen zeigen ganz klar eine Zunahme des Wohnungsbaus: In den letzten fünf Jahren wurden 70.000 Baugenehmigungen erteilt. Mehr als 55.000 Wohnungen davon wurden fertiggestellt“, so Grote. Gleichwohl müsse noch mehr getan werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Für die Kommunen biete das Erbbaurecht eine sehr gute Möglichkeit, um selbst für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik und damit auch eine soziale Wohnraumversorgung zu sorgen. Aufgrund der langen Pachtlaufzeiten sei die Planungssicherheit für alle Beteiligten hoch. Grote: "Das Interessante für eine Kommune ist die Steuerungsmöglichkeit und die langfristige Nutzung der Eigentümerrolle, die sich durch das Erbbaurecht ergibt.
" Wichtig sei dabei eine für die Wohnungsschaffenden praktikable Vertragsgestaltung.
Mit einer Baulandentwicklung auf eigenen Flächen könnten städtebauliche und soziale Ziele am effizientesten verfolgt werden. Das Erbbaurecht ermögliche das Nutzen von Grundstücken, die der Eigentümer nicht verkaufen wolle. Der gezahlte Erbbauzins sei zudem eine langfristig einplanbare Haushaltseinnahme. "Darüber hinaus hat der Erbbau eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Immobilien- und Grundstückspreise
", so Grote.
Aus all diesen Gründen hätten sowohl der Wohnungsgipfel der Bundesregierung vor einem Jahr als auch die Baulandkommission das Erbbaurecht als Instrument für eine aktive Liegenschaftspolitik hervorgehoben. "Wir müssen alle verfügbaren Instrumente nutzen, um für die Menschen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Erbbaurecht ist ein sehr sinnvolles Instrument. Und deshalb werbe ich dafür, es mehr zu nutzen."
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