KIEL. In seiner heutigen (23. Januar 2020) Landtagsrede zu TOP 4 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein" hat Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote auf die Lenkungswirkung der Hundesteuer und die damit verbundene Regelungskompetenz der jeweiligen Kommune hingewiesen. Der wesentliche Grund, den Kommunen die Erhebung einer Hundesteuer zu ermöglichen, liege in deren Lenkungszweck. So solle durch die Hundesteuer die Anzahl der Hunde innerhalb eines Gemeindegebietes auf ein verträgliches Maß begrenzt werden.
"Die große Mehrzahl der Hunde ist heute nicht Gebrauchs- oder Assistenzhund, sondern Familienmitglied, Spielgefährte und treuer Begleiter
", so Grote. Hundehalter nutzten intensiv öffentliche Grünflächen und Parks, die zugleich weiteren Nutzern, beispielsweise Joggern und Eltern mit ihren Kindern zur Verfügung stünden. Deshalb bräuchten die Städte und Gemeinden ein Lenkungsinstrument, um auf eine ausgewogene Zahl hinzuwirken. "Dieses Lenkungsinstrument ist die Hundesteuer. Sie ist ganz bewusst eine Gemeindesteuer. Denn vor Ort kann am besten über die Höhe der Steuer und über die Frage entschieden werden, welche Hunde ganz oder teilweise befreit werden sollen
", so Grote. Jagdhunde von Berufsjägern oder Förstern seien grundsätzlich davon befreit, weil die Hundesteuer als Aufwandsteuer die private Einkommensverwendung besteuere.
Der Innenminister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut einer Auswertung des Statistikamtes Nord im Jahr 2018 in 24 von 1106 Gemeinden in Schleswig-Holstein keine Hundesteuer angefallen sei. Demgegenüber habe Lübeck aus der Hundesteuer 1,3 Millionen Euro eingenommen, Kiel eine Million. "Dies zeigt die Vielfalt, die es auch bei diesem Thema in unserer kommunalen Familie gibt. Und diese Vielfalt ist gewollt
", so Grote.
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