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Innenminister Grote im Landtag: Wir müssen terroristische Methoden ächten

Letzte Aktualisierung: 19.02.2020

KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (19. Februar) im Landtag deutlich gemacht, dass terroristische Methoden – egal mit welchem Hintergrund und welcher Intention – abgelehnt werden müssen. In der Debatte zu TOP 14 „Solidarität mit den kurdischen Minderheiten“ machte der Minister deutlich, dass klar zwischen der großen friedlichen Mehrheit der Kurden und der "Arbeiterpartei Kurdistans", kurz PKK, getrennt werden müsse:

"Seit den 1980er Jahren haben tausende von Kurden in Schleswig-Holstein eine neue Heimat gefunden. Sie leben friedlich Seite an Seite mit türkischen Arbeitskollegen, arabischen Nachbarn, deutschen Mitschülern. Dieses friedliche Zusammenleben in Schleswig-Holstein ist möglich, weil politischen, ethnischen und religiösen Konflikten aus den Herkunftsländern hier kein Raum geboten wird. Und es ist möglich, weil sich die deutschen Sicherheitsbehörden nicht durch einzelne Konfliktparteien instrumentalisieren lassen. Wir wollen allen Menschen mit ihrer jeweiligen kulturellen Identität hier ein sicheres Leben ermöglichen."

Diesem friedlichen Zusammenleben von Menschen kurdischer und türkischer Herkunft in Deutschland schade die PKK. Die Zahl ihrer Anhänger in Schleswig-Holstein betrage nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes seit Jahren unverändert etwa 700 Personen. Die PKK verunglimpfe in ihren Medien Türken pauschal als "faschistisch". Und sie wiegele kurdische Jugendliche zu gewalttätigen Protesten auf. Auch Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen würden billigend in Kauf genommen.

"Selbst in unserem ruhigen Schleswig-Holstein eskalierten 2016 und 2019 zum Beispiel Versammlungslagen in Kiel und Lübeck. Türkische Personen wurden hier durch PKK-Anhänger angegriffen und verletzt. So diskussionswürdig das Verhalten der Türkei im Syrienkonflikt ist: Die PKK verfolgt ihre eigene Agenda und orientiert sich an ihren Machtinteressen im Nahen Osten. In Europa verhält sie sich aus strategischen Gründen weitgehend friedlich. In der Türkei und im Nahen Osten wendet sie aber unverändert terroristische Methoden an."

Der Bundesgerichtshof habe zuletzt im Januar 2019 in einem Beschluss gegen einen PKK-Funktionär bestätigt, dass die PKK eine ausländische terroristische Vereinigung sei. Und sie könne sich in ihrem Kampf nicht auf völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe berufen.

"Wir sollten nicht zwischen vermeintlich "guten" und "schlechten" Terroristen differenzieren. Wir ächten jede Form von Terrorismus. Wir müssen aber auch gleichzeitig deutlich machen, dass die PKK und die kurdische Bevölkerung nicht deckungsgleich sind."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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