KIEL. Verstärktes Recycling brachliegender Flächen statt Neubau auf der grünen Wiese – mit diesem Mittel will die Landesregierung das erklärte Ziel erreichen, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag abzusenken. Einen entsprechenden Maßnahmenkatalog hat das Kabinett heute (22. April 2020) mit dem Bericht "Maßnahmen zur Stärkung der Revitalisierung von Flächen" auf den Weg gebracht.
"Bei der letzten Erhebung im Jahr 2017 lagen wir noch bei einer Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen von 3,4 Hektar pro Tag. Das zeigt die Herausforderung, vor der wir stehen. Unsere Vorschläge beinhalten deswegen Anreizmaßnahmen zum Flächenrecycling und Flächensparen sowohl für Industrie- und Gewerbenutzungen, als auch für Wohnnutzungen. Mit der Aufnahme der Maßnahmen in den Entwurf des Landesentwicklungsplans wird die landespolitische Bedeutung eines nachhaltigen Flächenmanagements unterstrichen
", erklärte der für Landesplanung zuständige Innenminister Hans-Joachim Grote.
Der Erfolg des Flächensparens und Flächenrecyclings werde maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die Kommunen für die nachteiligen Folgen eines hohen Flächenverbrauchs zu sensibilisieren und sie für die Vorteile und Chancen einer sparsamen Flächenpolitik zu motivieren. Neben der besseren Beratung der Kommunen über zum Teil bereits heute bestehende Möglichkeiten der Förderung unter anderem von Altlastensanierungen, die Revitalisierung nicht mehr genutzter Industrie- oder Gewerbeflächen, des Abrisses oder Teilabrisses von Bausubstanz im Innenbereich von Dörfern, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien aus Mitteln des Bundes und der EU sieht der Bericht unter anderem folgende Maßnahmen vor, die in einem abgestimmten Verfahren von Innen-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium umgesetzt werden sollen:
- Kofinanzierung angemeldeter EFRE-Maßnahmen zur Altlastensanierung und zum Flächenrecycling aus Landesmitteln
- Aufstockung der Altlasten-Förderrichtlinie des Landes
- Bereitstellung von Landesmitteln für die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen
- Stärkere Steuerung der Flächeninanspruchnahme im Innenbereich im Zuge der geplanten Neufassung der Städtebauförderrichtlinien SH ab 2021/2022
- Unterstützung einer aktiven kommunalen Liegenschaftspolitik durch einen über Kredite der IB.SH ausgestatteten „Aktiven Bodenfonds“
- Förderung eines interkommunalen/regionalen Flächenmanagements
- Neues Förderprogramm zur Schließung von bestehenden Förderlücken beim Flächenrecycling
- Einrichtung einer Landesservicestelle Flächenmanagement
- Einführung eines regelmäßigen Flächenmonitorings und einer Flächenberichterstattung
Der Maßnahmenkatalog, der im Schwerpunkt bis 2030 umgesetzt werden soll, sieht bei einer noch nachlaufenden Finanzierung des Bodenfonds bis 2035 ein Haushaltsvolumen von rd. 70,5 Millionen Euro zuzüglich des zur Umsetzung notwendigen Personals vor. "Wir haben heute aufgrund der mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Krise unklaren Haushaltslage allerdings entschieden, die konkreten Umsetzungsschritte und die jeweiligen Haushaltsansätze erst mit dem Haushalt 2021 festzulegen
", erläutere der Innenminister.
In Schleswig-Holstein gibt es verschiedene, teilweise große Flächen, die von der Bundeswehr oder der Bahn freigegeben wurden. Der Anschlussnutzung stehen verschiedenste Probleme – wie beispielsweise Altlasten, ungeklärte Eigentümerhaftung oder verkehrliche Anbindung - im Wege, welche insbesondere für kleinere Gemeinden teilweise nur schwer zu bewältigen sind. Darüber hinaus können die Kosten des Grunderwerbs sowie der notwendigen Erschließungsmaßnahmen problematisch sein.
"Auch hier werden wir die Kommunen weiterhin durch Machbarkeitsstudien und Infrastrukturförderung unterstützen
", so Grote.
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