KIEL. Transparent, übersichtlich, gerecht. So soll das Hilfe- und Unterstützungssystem für von Gewalt betroffenen Frauen weiterentwickelt werden. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat dem Schleswig-Holsteinischen Landtag dazu heute (6. Mai 2021) dazu im Rahmen eines Berichtes erste Pläne zur Kenntnis gegeben. Sie basieren auf den Empfehlungen der Anfang Februar dieses Jahres vorgestellten Bedarfsanalyse.
"Die einzelnen Empfehlungen werden fachlich, politisch und finanziell betrachtet und bewertet. Die größten Themen sind dabei die Neuordnung der zugleich erhöhten Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz und ein weiterer Ausbau der Hilfestruktur. Die Bedarfsanalyse hat unter anderem deutlich gemacht, dass die Platzzahl in den bestehenden Frauenhäusern erhöht und im nördlichen Landesteil ein derartiges Angebot geschaffen werden sollte. Dies wollen wir langfristig umsetzen
", so die Ministerin.
Allerdings müsse das gesamte Hilfe- und Unterstützungssystem in Schleswig-Holstein langfristig gestärkt werden. Und dieses System stehe auf Seiten der Frauenfacheinrichtungen auf drei gleichbedeutenden Säulen: Den Frauenhäusern, den Frauenberatungsstellen und dem KIK-Netzwerk (Kooperations- und Interventionskonzept gegen häusliche Gewalt) zur Kooperation aller Beteiligten im Rahmen der Interventionskette bei häuslicher Gewalt. Da in den vergangenen Jahren insbesondere die Frauenhäuser bei Erhöhungen berücksichtigt wurden, sollen nun vor allem die Beratungsstellen und das KIK-Netzwerk deutlich gestärkt werden.
"Die Arbeit in diesen Einrichtungen ist von enormem Wert für das gesamte System. Eine frühzeitige Beratung kann Frauen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und somit zu einem Ende der Gewaltspirale beitragen, ohne dass ein Aufenthalt in einem Frauenhaus notwendig ist. Und in der Netzwerkarbeit werden alle beteiligten Institutionen so einbezogen, dass ein abgestimmtes Vorgehen zum Schutz der Frauen möglich ist. Diese Aspekte wollen wir künftig so fördern, dass alle Säulen im System gleich stark sind.
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Die höheren und langfristig planbaren jährlichen Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz seien dabei eine wichtige und sichere Grundlage.
"Ich kann verstehen, dass nicht alle Einrichtungen gleichermaßen zufrieden sind mit dem derzeitigen Vorschlag, aber wir können uns glücklich schätzen, dass wir mit den insgesamt 7,5 Millionen Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz grundsätzlich gut aufgestellt sind. Und selbstverständlich werden wir uns auch weiterhin für einen Ausbau der Infrastruktur mit aller Kraft stark machen. Die jetzige Landesregierung hat hier von Beginn an maßgeblich zu einer Verbesserung beigetragen und diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.
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Darüber hinaus soll ein umfangreicher Austausch mit allen Ministerien stattfinden, um die Zusammenarbeit an den Schnittstellen im System zu verbessern. Wichtig seien vor allem die Ressorts Justiz, Bildung und Gesundheit und Soziales.
Weitere Empfehlungen beträfen die Arbeit der Frauenfacheinrichtungen direkt: Von einer Hotline über mobile und digitale Beratungsangebote bis hin zu Rahmenverträgen mit Dolmetschern würden nun die einzelnen Punkte geprüft.
"Zahlreiche Empfehlungen haben wir ohnehin schon aufgegriffen oder umgesetzt: Das Projekt Frauen_Wohnen unterstützt Frauen nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus bei der Suche nach geeignetem Wohnraum. Gerade erst wurde die Höchstgrenze einer Wegweisung nach Fällen häuslicher Gewalt auf vier Wochen verlängert und ein Leitfaden wird künftig die Ausländerbehörden bei Fragen zu von Gewalt betroffenen Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen unterstützen.
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