KIEL. In ihrer heutigen (29. Oktober) Landtagsrede zu TOP 42 hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack auf die neuen Möglichkeiten zur Unterstützung von Volksinitiativen hingewiesen. Durch den in das Volksabstimmungsgesetz aufgenommenen Paragrafen 6 a bestehe jetzt die Möglichkeit, Volksinitiativen auch in elektronischer Form zu unterstützen.
"Das ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung des bisherigen Verfahrens. Natürlich können Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin in analogen Unterschriftsbögen eintragen. Durch Paragraf 6a gibt es jetzt einen zusätzlichen rechtssicheren Weg der Teilnahme an einer Volksinitiative.
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Die Umsetzung der neuen Regelung sei allerdings nicht ganz so einfach gewesen. Eine Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen hätten gelöst werden müssen.
"So mussten die Kolleginnen und Kollegen in meinem Hause zum Beispiel über eine Verordnung erstmal ein zulässiges Verfahren bestimmen, um eine eindeutige Authentifizierung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sicherzustellen. Denn bei einer Volksinitiative handelt es sich um die erste Stufe eines Gesetzgebungsverfahrens. Deswegen durfte die Gewährleistung einer gesetzlich vorgegebenen rechtssicheren Authentifizierung nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
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Angesichts der eindeutigen Vorgabe des Paragrafen 6a Volksabstimmungsgesetz müsse ein hohes Maß an Sicherheit gegen eine missbräuchliche Nutzung der elektronischen Zeichnungsmöglichkeit bestehen. Genau diese Authentifizierung stehe nun in der Kritik. Dabei liege der Kritik – geäußert auch in einem Presseartikel in dieser Woche - ein Missverständnis zu Grunde. Petitionen und Volksinitiativen seien nicht das gleiche.
"Das Petitionsrecht in Schleswig-Holstein beinhaltet das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Eine Volksinitiative hingegen hat ein anderes Ziel. Dabei geht es darum, dass sich der Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst. Eine Volksinitiative ist eine Vorstufe für ein Gesetz. Das erfordert ein Verfahren, in dem die Identität der Nutzerin oder des Nutzers bestätigt wird und darauf basierend die Stimmberechtigung genau geprüft werden kann. Das ist von entscheidender Bedeutung, um Missbrauch oder Manipulation zu verhindern. Entsprechend hoch lag die Messlatte für das neue Verfahren.
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Die sich daraus ergebenden hohen rechtlichen und tatsächlichen Hürden für die Bereitstellung einer Online-Zeichnungsmöglichkeit hätten Innen- und Digitalisierungsministerium dazu bewogen, einen Online-Dienst auf der Landesplattform einzurichten. Dadurch, dass es sich um ein Online-Dienst handele, sei die Nutzung einfach und ohne die Installation eines Programms auf dem PC möglich.
Im angesprochenen Presse-Artikel hieß es, dass dies mit einem Linux-Betriebssystem nicht funktioniere. Eine erneute Überprüfung habe aber gezeigt: Der Browser lasse sich auch mit einem Linux Betriebssystem aufrufen.
"Sehr gerne hätten wir unseren Dienst „eParti“ schon früher an den Start gebracht, aber es gab zuletzt einige funktionale Detailfragen zu klären. Und die Corona-Pandemie hat gleichzeitig viele Kapazitäten bei Dataport gebunden. Natürlich ärgert das auch mich, dass wir dadurch in Verzug kamen.
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Die Ministerin können aber gut verstehen, dass Dataport in den vergangenen eineinhalb Jahren seine Kapazitäten vorrangig dazu genutzt habe, alles daran zu setzen, dass alle Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung weiter digital arbeiten konnten. Das habe natürlich wichtige Kapazitäten gebunden und das Projekt zeitlich zurückgeworfen.
"Umso glücklicher bin ich, dass wir nun am 01. Oktober eine neue Verordnung in Kraft setzen und ein rechtssicheres Online-Verfahren an den Start bringen konnten. In enger Zusammenarbeit von Innen- und Digitalisierungsministerium haben wir ein einzigartiges Produkt geschaffen, das ganz sicher das Interesse anderer Bundesländer wecken wird.
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