KIEL. In ihrem Debattenbeitrag anlässlich eines Gesetzentwurfes hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack die Leitgedanken des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhabens zum Schutz und Erhalt von Wohnraum erläutert.
Zwar gebe es bereits verschiedene rechtliche Instrumente, um angemessene Wohnverhältnisse sicherzustellen, sagte die Ministerin heute (30. Juni) im Landtag. Der in einigen Teilen des Landes knapper werdende Wohnraum erfordere jedoch ein entschiedeneres und breiter aufgestelltes Handeln.
"Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Wir wollen die Kommunen befähigen, nicht erst bei eingetretenen Mängeln und Gefahren, sondern schon bei drohenden Missständen einzuschreiten
", betonte die Ministerin.
Zwei Leitgedanken stünden dabei im Vordergrund:
So sollten erstens Kernelemente des Wohnraumschutzes in gesetzlichen Regelungen verankert werden, um Verwahrlosung und gesundheitsschädigende Wohnverhältnisse zu unterbinden. Zweitens solle das Gesetz als Chance für die Kommunen ausgestaltet werden und ihnen nicht neue Pflichten aufbürden.
Der bisherige fachliche Austausch mit den kommunalen Landesverbänden zu diesem Thema zeige, dass die Verhältnisse im Land sehr heterogen sind. Es zeichnet sich ab, dass das Problem nicht flächendeckend besteht. Vielmehr gebe es punktuell erhebliche Missstände, die ein Einschreiten erfordern.
"Aus diesem Grund beabsichtigen wir die Handlungsspielräume mit unseren Regelungen zu erweitern, so dass angepasst an die örtliche Lage gehandelt werden kann
", erklärte Sütterlin-Waack.
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