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Stellungnahme von Schleswig-Holsteins Innenministerin Sütterlin-Waack zur Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Letzte Aktualisierung: 20.09.2022

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erklärt Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack:

"Das grundsätzliche Urteil haben auch wir in Schleswig-Holstein so erwartet. Wir hatten und haben keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil erneut eine für uns sehr wichtige Ausnahme gemacht und bestätigt: Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der sogenannten IP-Adressen von Handys oder Computern ist unter bestimmten Bedingungen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit zulässig. Diese IP-Adressen sind aus unserer Sicht ein zentraler Schlüssel im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet. Über diese Möglichkeit werde ich mich mit der Bundesinnenministerin und meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer intensiv beraten. Ich würde es begrüßen, wenn wir zeitnah in Deutschland die Grundlagen schaffen, um mit diesem Mittel stärker gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Netz vorgehen zu können."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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