KIEL. Bezahlbar und gemeinsam mit anderen wohnen – das geht unter anderem in Form einer genossenschaftlichen Wohnform. Das Innenministerium will derartige Wohnprojekte in Zukunft gerade in der Entstehungsphase besser unterstützen. Für Gruppen, die ein genossenschaftliches, selbstverwaltetes Wohnprojekt umsetzen wollen, gibt es ab Januar Rückenwind durch einen Gründungsfonds.
Bauen und Wohnen in nachbarschaftlicher Gemeinschaft – langfristig, selbst genutzt und selbst verwaltet. Genossenschaftliche Wohnprojekte bieten all das: Nachbarschaftliche Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung bei gleichzeitiger Eigenständigkeit der einzelnen Wohnparteien und der Achtung individueller Bedürfnisse und Freiräume. Auf dem Weg von der ersten Idee hin zur Planung und Umsetzung des eigenen genossenschaftlichen Wohnprojektes gibt es vieles zu beachten: Den Finanzierungsaufbau, die Bereitstellung von Eigenkapital, der Aufbau von ehrenamtlichen, soliden Trägerstrukturen, die Grundstücksbeschaffung, oder die Mitgliedereinwerbung in der Frühphase des Projekts.
"Viele frisch gefundene Projektgruppen scheitern bereits zu einem frühen Zeitpunkt und kommen nicht über die frühe Gründungsphase hinaus. Viel Potenzial, viele gute Ideen verpuffen, ohne dass es zu einer Umsetzung der Projekte kommt. Da wollen wir mit dem neu aufgelegten Wohnprojekte-Gründungsfonds bereitstehen und Hilfe leisten. Bis Ende 2026 stellen wir dafür insgesamt 600.000 Euro aus Mitteln der Landeswohnraumförderung bereit
", erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Mit dem Wohnprojekte-Gründungsfonds werden Initiatorinnen- und Initiatorengruppen und Baugemeinschaften, die ein genossenschaftliches Wohnprojekt umsetzen wollen, in der Startphase unterstützt: Bis zu 15.000 Euro kann ein Projekt als Zuschuss erhalten, um sich in dieser frühen Projektentwicklungsphase Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen einzuholen. Hierzu zählen beispielsweise gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur, sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. Entscheidungsprozesse und die Projektentwicklungszeit können durch die Stärkung der Startergruppen in der Gründungsphase deutlich abgekürzt und beschleunigt werden, sodass auch Kommunen und Finanziererinnen und Finanzierer indirekt von dem Fonds profitieren.
Der Wohnprojekte-Gründungsfonds ist Teil der Neuaufstellung der Genossenschaftsförderung des Innenministeriums und tritt als erster Baustein zum 1. Januar 2023 in Kraft. Informationen finden Sie unter: schleswig-holstein.de/wohnprojekte
Anträge können bei der IB.SH gestellt werden: ib-sh.de/produkt/wohnprojekte-gruendungsfonds/
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