BERLIN. Heute (Freitag, 16. Juni 2023) ist unter dem Vorsitz Berlins die Frühjahrssitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen unter anderem die Themen der Verbesserung der Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen sowie die priorisierte Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern.
Vor dem Hintergrund von Ereignissen wie zuletzt in Brokstedt hatten die schleswig-holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Hamburgs Innensenator Andy Grote eine länderübergreifende standardisierte Verfahrensweise zur Erfassung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern (aMIT) gefordert. Damit sollen Erkenntnisverluste aufgrund überregionaler Sachverhalte und Zuständigkeiten verhindert werden, um das Risiko solcher Taten für die Zukunft möglichst weitgehend zu minimieren.
Dazu die Innenministerin: "Die Identifizierung als aMIT muss bundesweit für die zu beteiligenden Stellen wie die Polizei, die Ausländerbehörden und die Justiz einsehbar sein. Darüber hinaus halte ich ein vereinheitlichtes Bewertungsverfahren zur Einstufung als aMIT für äußerst sinnvoll. Dadurch wird insbesondere das länderübergreifende Rückführungssystem für Straftäter verstärkt, um alle polizeilichen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen und um aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen. Wir können damit das Risiko solcher Taten von bereits auffällig gewordenen aMIT erheblich reduzieren.
"
Nun hat die IMK beschlossen, dass sowohl die Kennzeichnung eines aMIT als auch die Vortaten von potentiellen aMIT bundesweit sowohl in den polizeilichen Auskunftssystemen als auch für die Ausländerbehörden sowie die Justiz im Ausländerzentralregister (AZR) erkennbar sein muss. Das Bundesinnenministerium ist aufgefordert, die hierzu erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Darüber hinaus wurde die Bedeutung einer Stärkung des länderübergreifenden Rückführungsmanagements für Straftäter betont und beschlossen, sich dafür einzusetzen, bei aMIT alle polizeilichen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um priorisiert aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen.
Auch im Hinblick auf ihre Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Regional- und Fernverkehr konnte Sütterlin-Waack einen Erfolg erzielen. Bahnhöfe und Züge sind Orte, an denen Menschen in hoher Zahl und oft auf engem Raum zusammenkommen. Kommt es zu aggressiv aufgeladenen oder gewaltbehafteten Situationen, bestehen in Zügen oftmals keine oder nur sehr eingeschränkte Flucht- und Ausweichmöglichkeiten. Aufgrund überregionaler Verkehrsverbindungen müssen daher bundesweit einheitliche Regelungen zu Waffenverboten und zur Videoüberwachung in Zügen des Regional- und Fernverkehrs und an Bahnhöfen geschaffen werden. Auch die Schaffung der Möglichkeit zur kostenlosen Mitfahrt im Nah- und Fernverkehr für Polizeibeamtinnen und -beamte in Zivil, die als Polizeikräfte eindeutig erkennbar und bewaffnet sind, wird das Sicherheitsgefühl der Menschen erhöhen.
"Die Anzahl der Messerattacken hat sich im öffentlichen Personennahverkehr in der Bundesrepublik im letzten Jahr nahezu verdoppelt. Das ist erschreckend und nicht hinnehmbar. Insoweit ist es wichtig, die objektive Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in Zügen zu erhöhen. Darum habe ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen aus Hamburg, Andy Grote, auf der IMK für bundesweite Waffenverbote sowie für die Ausweitung der Videoüberwachung in Zügen des Regional- und Fernverkehrs und an Bahnhöfen eingesetzt
", erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Die IMK hat sich einstimmig für die Videoüberwachung in Zügen und an Bahnhöfen und eine landesweit einheitliche kostenfreie Nutzungsmöglichkeit für Polizistinnen und Polizisten in Zivil ausgesprochen. Darüber hinaus wird eine bundesweit einheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen geprüft und das BMI gebeten, in einem ersten Schritt gegebenenfalls auf eine entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, insbesondere in Bezug auf Messer, hinzuwirken.
Aber auch mit einem ganz anderen Thema konnte Sütterlin-Waack punkten. Bei den sogenannten "Handschuhehen" wird von dem deutschen Rechtsgrundsatz, dass Ehen nur von beiden Ehepartnern persönlich und gemeinsam anwesend geschlossen werden können, abgewichen. Stellvertreter können in einigen Ländern anstelle der Eheleute auftreten und die Ehe in ihrem Namen schließen. Im Extrem wird also die Ehe von zwei Stellvertretern geschlossen. Der BGH hat nun entschieden, dass diese Handschuhehen in Deutschland anerkannt werden. Um das zu verhindern, muss das entsprechende Gesetz geändert werden. "Mit der Anerkennung von Stellvertreterehen leisten wir potentiellen Zwangsehen Vorschub. Das finde ich unerträglich und darum habe ich mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Anerkennung von Handschuhehen in Deutschland gesetzlich ausgeschlossen wird
", sagte die Innenministerin. Die IMK ist den Vorschlägen Sütterlin-Waacks gefolgt, derartige Vorgehensweisen zu unterbinden und hat das Bundesinnenministerium aufgefordert, die Anerkennung von Handschuhehen gesetzlich auszuschließen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.