Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Corona-Pandemie hat uns gezwungen, auf Distanz zu kommunizieren und hybride Arbeitsmodelle weiter zu etablieren. Damit wurde aber auch deutlich, wie wir den Arbeitsalltag flexibler und effizienter gestalten können. Mittlerweile sind sogenannte hybride Formate im Arbeitsalltag fest verankert: Kolleginnen und Kollegen besprechen sich, einige davon sitzen gemeinsam am Tisch, andere sind telefonisch oder per Videosystem zugeschaltet.
Mit den Möglichkeiten der Technik ist unser Leben in vielen Bereichen einfacher und effizienter geworden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Chancen der Digitalisierung auch auf die kommunale Ebene erstrecken – und Sitzungen der Stadt- oder Gemeindevertretung sowie anderer Entscheidungsgremien in hybrider Form möglich werden. Einige von zuhause, die anderen Vertreterinnen und Vertreter im Dorfgemeinschaftshaus.
Die Möglichkeit digitaler Sitzungen war bislang ausschließlich in außergewöhnlichen Notsituationen erlaubt, um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern. Hier muss nachjustiert werden: Deshalb bin ich dankbar, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen das Thema digitaler bzw. hybrider Sitzungsformate auf kommunaler Ebene aufgegriffen haben: Nämlich Sitzungen der Kommunalvertretungen in hybrider Form zu ermöglichen.
Damit wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie, persönlichen Umständen und Engagement in der Gemeinde geschaffen. Mehr Menschen können dadurch an der Kommunalpolitik teilhaben. Denn mit der vorliegenden Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften wird die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien auch dann möglich sein, wenn Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger nicht persönlich anwesend sein können.
Der Vater, der seine Kinder abends nicht alleine lassen kann, um zur Gemeindevertretung zu fahren. Die Studentin, die sich kommunal engagiert, aber gerade ein Semester ortsabwesend ist. Die Gemeindevertreterin, die ihre Eltern pflegt.
Damit wird den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen – und ein Anreiz geschaffen, dass sich weitere Menschen um ein kommunales Mandat bewerben.
Und auf diese Weise kann nicht nur ein Beitrag zur Erhöhung des Frauenanteils in kommunalen Vertretungen, sondern auch zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen von Kommunalwahlen geleistet werden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wird niemanden überfordern. Ob in den größeren Städten oder den kleineren Gemeinden. Überall im Land sind die meisten Menschen im Umgang mit digitalen Anwendungen vertraut. Und falls doch Unsicherheiten bestehen, dann kann vor Ort Hilfestellung gegeben werden.
Wichtig ist: Die Nutzung der digitalen Teilnahme ist kein Muss. Die Teilnahme im Sitzungsraum bleibt weiterhin der Regelfall. Und wer in Präsenz vor Ort teilnehmen möchte, kann dies jederzeit tun. Dazu ist es richtig, dass das Angebot zur digitalen Teilnahme nur besteht, wenn dies auch technisch möglich ist. Und gerade deshalb ist es auch richtig, die Pflicht zum Angebot für hybride Sitzungen der Kommunalvertretungen erst nach einer zweijährigen Übergangszeit einzuführen, sofern ein Antrag zur Durchführung hybrider Sitzungen vorliegt.
Meine Damen und Herren, mit der Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird ein klarer Fahrplan für ein moderneres Kommunalrecht vorgelegt. Hybride Formate werden den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politikern in den Gemeinden und Städten entgegenkommen. Das wird weitere Interessierte motivieren, sich einzubringen und eine bessere Teilhabe ermöglichen.
Vielen Dank!
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