Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wenn in der Debatte zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) eines deutlich geworden ist, dann, dass es auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland mutige Schritte und klare Weichenstellungen braucht. Die ausdrückliche Privilegierung von eigenständigen Batterie- und Wärmespeichern sowie bisher nicht berücksichtigten Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung im Außenbereich durch § 35 im Baugesetzbuch kann dabei ein solcher Schritt sein.
Ein Schritt, mit dem wir den Klimawandel entgegentreten und gleichzeitig unsere Energieversorgung sicherstellen und wirtschaftliche Perspektiven schaffen.
Es braucht Speichertechnologien, um Schwankungen auszugleichen und die Nutzung sauberer Energie rund um die Uhr zu ermöglichen.
Batterie- und Wärmespeicher sind das Rückgrat auf unserem Weg der Transformation. Mit ihrer Hilfe können wir erzeugten Strom sichern und Wärme effizient dort bereitstellen, wo sie gebraucht wird. Insbesondere in der Nähe von Umspannwerken oder an Orten, wo eine gebäudebezogene Wärmeversorgung nur im Außenbereich wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.
Doch aktuell sehen wir, dass genau die Errichtung dieser Technologien im Außenbereich mit hohen regulatorischen Hürden belegt ist. Bislang sieht das Baurecht keine Privilegierung von eigenständigen Batterie- und Wärmespeichern oder von bestimmten anderen Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung vor.
Wer eine Batteriespeicher- oder Wärmespeicheranlage errichten möchte, steht daher oft vor Planungsprozessen, die Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Das schlägt sich nicht nur auf die Kosten und Planungshorizonte der Investoren nieder – sondern steht auch unseren künftigen Bedarfen im Land entgegen. Wenn wir diese Technologien an geeigneten Stellen priorisieren, investieren wir in eine stabile, krisenfeste Energieversorgung. Deshalb begrüßt die Landesregierung den Antrag der regierungstragenden Fraktionen.
Als Landesregierung werden wir uns weiterhin im Bund für eine Privilegierung von Batteriespeichern sowie Anlagen zur Wärmespeicherung und klimaneutralen Wärmeerzeugung nach § 35 Abs. 1 BauGB einsetzen. Denn die Unterstützung einer zielgerichteten und maßvollen Erweiterung der Außenbereichsprivilegierungen verschafft uns zusätzliche Instrumente in unserem planungsrechtlichen Werkzeugkoffer auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland – und sie trägt zur Unabhängigkeit unserer Energie- und Wärmeversorgung bei.
Vielen Dank!
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