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Anordnung der Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine am 24. Februar 2025

Letzte Aktualisierung: 20.02.2025

KIEL. Aus Anlass des Beginns des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor drei Jahren (am 24. Februar 2022) hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack für Montag, den 24. Februar 2025, die Beflaggung der Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet.

Das Landeshaus als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags schließt sich der Beflaggung an.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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