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Schleswig-Holstein

Landtagsrede zu TOP 14: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes

Die Landtagsrede wurde stellvertretend von Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke gehalten

Letzte Aktualisierung: 21.05.2025

Es gilt das gesprochene Wort 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wir alle erinnern uns nur allzu gut an die Jahrhundertflut an unserer Ostseeküste im Oktober 2023. Heute, nur anderthalb Jahre später, bleibt der Regen aus. Die Realität des Klimawandels ist längst bei uns angekommen. Und ja, wir stellen unseren Bevölkerungsschutz weiter auf. Denn Hochwasserlagen, Dürreperioden, aber auch großflächige Stromausfälle und andere Großschadensereignisse sind wahrscheinlicher geworden.

Und wir alle wissen: Wenn es darauf ankommt, muss Hilfe schnell, zuverlässig und professionell geleistet werden. Deshalb brauchen wir im Katastrophenschutz Menschen, auf die man sich verlassen kann – Menschen, die gut ausgebildet sind, vorbereitet und bereit, für andere einzustehen. Auch dann, wenn es schwierig wird.

Für diesen verlässlichen Einsatz sorgen unsere Hilfsorganisationen – Tag für Tag. Deshalb möchte ich heute im Namen der Landesregierung dem Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG, dem Landesfeuerwehrband, dem Malteser Hilfsdienst, dem Arbeiter-Samariter-Bund und der Johanniter-Unfall-Hilfe ausdrücklich danken.

Vor allem aber gilt mein Dank den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in diesen Organisationen. Ihr Einsatz kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Sie sind das Rückgrat unseres Rettungs- und Katastrophenschutzsystems.

Unsere Gefahrenabwehr in Krisen- und Katastrophenlagen fußt zu einem großen Teil auf dem Ehrenamt. Allein durch hauptamtliche Kräfte könnte dies nicht sichergestellt werden. Ihr Engagement im Ehrenamt ist wichtig – manchmal sogar lebenswichtig. Schließlich sind Sie da, wenn es darauf ankommt.

Dabei wissen wir, meine Damen und Herren, der Dienst im Katastrophenschutz stellt hohe Anforderungen – auch körperlich. Deshalb sieht das geltende Recht derzeit vor, dass die Mitwirkung in der Regel mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet – es sei denn, der Träger des Katastrophenschutzdienstes legt eine andere Altersgrenze fest. Diese Flexibilität ist bewusst vorgesehen – und sie ist auch notwendig. Denn die Anforderungen unterscheiden sich von Einheit zu Einheit. Und die körperliche Leistungsfähigkeit ist individuell verschieden. Es wäre also falsch zu sagen: "Mit 65 ist automatisch Schluss."

Unser Landesrecht lässt ausdrücklich Raum für Ausnahmen – und das ist gut so. Denn viele Menschen im Ehrenamt sind auch über 65 Jahre hinaus körperlich fit, engagiert und mit ihrer Erfahrung ein unverzichtbarer Teil des Teams.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht vor, die Altersgrenze generell auf 67 Jahre anzuheben – aber gleichzeitig die bestehende Abweichungsmöglichkeit zu streichen.

Das bedeutet: Mit Vollendung des 67. Lebensjahres wäre in jedem Fall Schluss – unabhängig davon, wie leistungsfähig die Helfenden sind, wie sehr ihre Erfahrung gebraucht wird und wie sehr sie sich weiterhin einbringen möchten.

Daher begrüße ich den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen, mit dem die Abweichungsmöglichkeit erhalten bleibt. Damit senden wir ein gutes Signal an die vielen Ehrenamtlichen in unserem Land.

Es spricht nichts dagegen, die Regelaltersgrenze im Katastrophenschutz auf 67 Jahre anzuheben – im Gleichlauf mit der brandschutzrechtlichen Regelung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Aber die Möglichkeit zur Abweichung muss unbedingt erhalten bleiben. Denn was zählt, ist nicht allein das Alter auf dem Papier, sondern Leistungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Erfahrung.

Und genau das brauchen wir – heute mehr denn je. Vielen Dank!

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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