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Schleswig-Holstein

Landesregierung stellt erste Entwürfe für die neuen Regionalpläne Windenergie vor

Letzte Aktualisierung: 29.07.2025

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Energiewendeminister Tobias Goldschmidt haben heute (29. Juli) die ersten Entwürfe der neuen Regionalpläne Windenergie vorgestellt. Die Pläne enthalten rund 410 Vorranggebiete, die rund 3,4 Prozent der Landesfläche ausmachen. Damit können die Anforderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes (kurz: WindBG), die Ausweisung von rund 2 Prozent Landesfläche bis 2027 und rund 3 Prozent bis 2032, sowie das Energieziel des schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrages von 15 Gigawatt aus Wind an Land bis 2030 erreicht und möglicherweise sogar übererfüllt werden.

"Die Landesregierung hat das Ziel, 2040 erstes Klimaneutrales Industrieland zu werden. Dafür ist der zügige weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien ein entscheidender Baustein", erklärte die Innenministerin. "Deshalb freue ich mich sehr, dass wir jetzt mit den Entwürfen der Regionalpläne Windenergie einen weiteren Meilenstein erreicht haben. Wir wollen mit der Neuaufstellung unserer Pläne auch zukünftig die Windenergienutzung im Land in geordneten Rahmenbedingungen steuern."

Zu der besonderen Bedeutung der Flächenziele ergänzt Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: "Die Windenergie ist das Pfund mit dem Schleswig-Holstein wirtschaftlich punkten kann. Sie ist der Treibstoff der Transformation zum klimaneutralen Industrieland. Deshalb haben wir uns vorgenommen, bis 2030 15 Gigawatt installierte Leistung bei Windkraftanlagen an Land zu erreichen und die dafür nötigen Flächenziele von etwa 3 Prozent auszuweisen. Mit den heute veröffentlichten Regionalplänen, gehen wir dafür einen wichtigen Schritt. Wir tun dies nicht mit der Brechstange, sondern verantwortungsvoll mit guter und transparenter Planung unter Abwägung vieler verschiedener gesellschaftlicher Belange."

Der Landesentwicklungsplan (LEP) Windenergie gibt abstrakt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung vor. Auf Ebene der Regionalpläne wird es  konkret: Die Landesplanung hat aus den zur Verfügung stehenden Potenzialflächen des LEP Windenergie die am besten geeigneten Vorranggebiete ausgewählt.

Um auf die zusätzlichen Flächen zu kommen, sind im Rahmen der Aufstellung der Regionalpläne  Abwägungsentscheidungen zwischen den Schutzbelangen, wie etwa Wohnbebauung oder Naturschutz, zu treffen gewesen. Dies bedeutete auch, dass  bei etwa einem Viertel der Flächen teilweise oder komplett ein Abstand zur Wohnbebauung von 800 Metern festgelegt werden musste, da bei diesen Vorranggebieten inzwischen eine Vorbelastung aufgrund bereits bestehender Windkraftanlagen gegeben ist. Bei den neu entstehenden Vorranggebieten bleibt es aber durchgängig bei einem 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung.

Nach Überzeugung der Landesregierung ist ein geordnetes Verfahren des Windkraftausbaus auf Landesebene weiterhin am sinnvollsten. Deshalb soll der Anwendungszeitraum für die erweiterte Gemeindeöffnungsklausel des Bundes, die mit der Umsetzung der RED III Richtlinie normiert wurde, so kurz wie möglich gehalten werden. Diese findet in Schleswig-Holstein keine Anwendung mehr, wenn das Land die Flächenziele des Bundes erreicht.

"Insgesamt sind in Schleswig-Holstein heute 9 GW Wind an Land installiert. Weitere 2,7 GW sind genehmigt und befinden sich damit vor der Inbetriebnahme. Weitere (knapp) 2,4 GW befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren. Das zeigt: Unser Ziel von 15 GW installierter Leistung bis 2030 ist realistisch und es ist zum Greifen nahe. Gleichzeitig braucht es gerade jetzt neue Flächen als Grundlage für die nächste Etappe auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland 2040", betont der Energiewendeminister Tobias Goldschmidt.

Innenministerin Sütterlin-Waack: "Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass wir die Anhörungsfrist der Regionalpläne von drei auf zwei Monate verkürzen, da zwei Drittel der Vorranggebiete ohnehin bereits Teil der früheren Beteiligungsverfahren waren. Unser Ziel ist, dass wir bis Herbst 2026 die neuen Regionalpläne festsetzen."

Im Laufe des Tages werden die Planentwürfe auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH BOB-SH Landesplanung zur Verfügung stehen. Das Beteiligungsverfahren beginnt am 07.08.2025.

BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de)

Die kürzlich auf Bundesebene gesetzlich beschlossene Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten wird in einem gesonderten Verfahren umgesetzt.

Weitere Informationen: schleswig-holstein.de/windenergie

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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