KIEL. Das Innenministerium hat dem Landtag einen Vorschlag für eine landesgesetzliche Regelung zur Eingemeindung des gemeindefreien Gebietes Sachsenwald zum 01. Januar 2026 übermittelt. Das Kabinett stimmte der sogenannten Formulierungshilfe am Dienstag zu. Der Landtag hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr gebeten, einen Lösungsvorschlag für die Sonderstellung der gemeindefreien Gebiete vorzulegen.
Der flächenmäßig größte Teil des Forstgutsbezirks Sachsenwald soll laut Formulierungshilfe künftig zur Gemeinde Aumühle gehören. Weitere Gebiete würden nach Vorschlag des Innenministeriums an die folgenden Kommunen gehen: Kasseburg, Möhnsen, Schwarzenbek, Brunstorf, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Börnsen. Die in der Formulierungshilfe vorgesehene Aufteilung orientiert sich vollständig an den Vorschlägen, die das Amt Hohe Elbgeest nach einer Klärung mit den Kommunen vor Ort dem Innenministerium mitgeteilt hatte.
"Ich bin den Kommunen dankbar für den konstruktiven Austausch und den Lösungsvorschlag zur Aufteilung des Gebietes
", erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Damit kann der Landtag jetzt die weiteren Schritte vornehmen.
"
Das Innenministerium hatte in den vergangenen Monaten die betroffenen Kommunen vor Ort intensiv beraten und viele Fragen geklärt. Dabei ging es beispielsweise um die vor Ort befürchteten Mehrkosten durch die Wegeunterhaltung und den Brandschutz im Zuge der Eingemeindung: "Der gesamte Sachsenwald ist und bleibt Privateigentum. Alleine durch die anstehende Inkommunalisierung ergeben sich keine neuen Straßenlasten für die Gemeinden. Ein Brandschutzkonzept liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg noch nicht vor, soll aber laut Auskunft des Kreises ohnehin – unabhängig von einer Eingemeindung – in den nächsten Jahren erstellt werden. Falls die Forstbehörde bestimmte Maßnahmen, wie das Vorhalten von Löschwasser, im Waldgebiet als zweckmäßig oder notwendig ansieht, kann sie als Schutzmaßnahme gegenüber den Waldbesitzern – nicht gegenüber den Gemeinden – notwendige Schutzmaßnahmen anordnen. Unabhängig davon stehen den aufnehmenden Kommunen künftig die Erträge aus Grund- und Gewerbesteuer zu.
"
Mit Vollzug der Eingemeindung wird der Forstgutsbezirk Sachsenwald aufgelöst.
Die Eingemeindung des Forstgutsbezirkes Buchholz soll zeitgleich zum 01. Januar 2026 erfolgen. Dort hatten sich die betroffenen Gemeinden im Kreis Segeberg auf eine freiwillige Eingemeindung verständigt.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 |
pressestelle@im.landsh.de
| Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.