KIEL. Ein wichtiges Vorhaben der Landesregierung ist der Bürokratieabbau. Damit sollen bereits kurzfristig Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. Auch damit will die Landesregierung die Kommunen in der aktuell sehr herausfordernden Situation, wie die aktuelle Bertelsmann-Studie aufzeigt, unterstützen. Dabei war es ein wichtiges Signal, dass Schleswig-Holstein als erstes Land mit den Kommunen eine gerechte Verteilung des schleswig-holsteinischen Anteils am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vereinbart hatte. Die Kommunen erhalten davon einen Anteil von 62,5 % und damit mehr als gesetzlich vom Bund vorgegeben.
"Das ist Partnerschaft auf Augenhöhe
", so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Ein weiteres Beispiel für einen fairen Lastenausgleich: Die Verständigung zu Investitionen im Ganztagsausbau. Sie schafft Planungssicherheit für alle, damit der Rechtsanspruch ab 2026 umgesetzt werden kann. Das Land übernimmt im Rahmen der derzeit gültigen Förderrichtlinie bis zu 85 Prozent der Investitionskosten und stellt dafür in den kommenden Jahren aus dem Landesanteil des Sondervermögens weitere Mittel bereit. Bei den Betriebskosten haben wir ebenso eine gute Einigung erzielen können. Und auch im Bereich Kita stärken wir die Kommunen, indem wir die Refinanzierung der Personalkosten weiter erhöhen.
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Neben diesen finanziellen Vereinbarungen arbeitet das Land weiter an Erleichterungen für die kommunale Ebene. Deshalb wurde gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden vergangenes Jahr ein umfassendes Bürokratieabbauprogramm angestoßen. Dazu gehören konkrete Entlastungen im Verwaltungsalltag, mehr Flexibilität im kommunalen Haushaltsrecht und die mittelfristige Neuordnung der Finanzströme. Ein Bestandteil war ein 63-Punkte-Maßnahmenpaket, das seitdem Schritt für Schritt umgesetzt wird. Das Kabinett hat in dieser Woche dem Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Entlastung von Bürokratie in der Kommunal- und Landesverwaltung" zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Erleichterungen und Vereinfachungen in der Gemeindeordnung, der Kreisordnung, der Landeshaushaltsordnung und dem Kommunalprüfungsgesetz vor. Zum Beispiel werden mehrere Berichtspflichten komplett gestrichen, andere Berichte müssen nicht mehr so oft erstellt werden, bei weiteren entfällt die Pflicht für Papier-Exemplare.
"Dieser Gesetzentwurf ist die erste von einer ganzen Reihe von Maßnahmen, um die Verwaltung des Landes und der Kommunen zu entlasten. Damit wollen wir, wenn der Landtag dem Gesetz zustimmt, den Kommunen mehr Handlungsspielräume, mehr Flexibilität und schlankere Verfahren ermöglichen. Es müssen und werden selbstverständlich noch weitere folgen
", so die Ministerin. "All das entsteht im engen Austausch mit der kommunalen Familie. Abbau von Bürokratie, die Verschlankung der öffentlichen Verwaltung durch weniger Aufgaben und der Verzicht auf neue Leistungen müssen dabei im Vordergrund stehen.
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